Kleine Anfrage - 21/SVV/0150

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Beschlussvorschlag

Der von der Bundesregierung beschlossene „Digital Pakt Schule“ soll dabei helfen, den Herausforderungen in den Schulen besser zu begegnen. Mit der Beantwortung der Drs. 20/SVV/0842 hatte die LHP verschiedene Zeitlinien aufgezeigt.

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Hat die LHP inzwischen alle Anträge bei der Bewilligungsbehörde eingereicht?

Ja, die Anträge wurden fristgerecht am 11.12.2020 in digitaler Form und am 18.12.2020 in Papierform beim Fördermittelgeber, der Investitions- und Landesbank Brandenburg, eingereicht.

  1. Wurden bereits Mittel an die LHP ausgereicht?

Die Landeshauptstadt Potsdam erhielt bislang keinen Zuwendungsbescheid auf ihren Antrag auf Fördermitteln aus dem Digitalpakt vom 11.12.2020.

  1. Welche Maßnahmen wurden damit umgesetzt?

Auf der Grundlage der Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nach Ziffer 4.3.1 der Förderrichtlinie, wurde die Vergabe der erforderlichen Rahmenverträge vorbereitet.

  1. Welche Erfahrungen/ Probleme hat die LHP bisher an die Landesebene weitergegeben?

Die Landeshauptstadt Potsdam steht im regelmäßigen, konstruktiven und sachlichen Austausch auf Arbeitsebene mit dem Fördermittelgeber. Auf der Grundlage der dem Antrag beizubringenden und komplexen Unterlagen und der für alle Akteure herausfordernden Situation der Pandemie hat die Antragstellung LHP-seitig, auch vor dem Hintergrund der geschäftsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit und Abstimmung, erhebliche personelle Kapazitäten gebunden. Ein für die Schulträger vereinfachtes Antragsverfahren gab es nur mit dem Sofortausstattungsprogramm.

  1. Wie erfolgt ist der Erfahrungsaustausch zwischen den Potsdamer Schulen organisiert?

An dieser Stelle steht die Frage im Raum, auf welche konkreten Sachverhalte der vom Fragesteller erfragte Erfahrungsaustausch abzielte. Ob und in welcher Ausprägung eine schulübergreifende Vernetzung zum Thema Herausforderungen DigitalPakt Schule stattgefunden hat bzw. regelhaft aufrechterhalten wird, ist der LHP nicht bekannt. Im Verhältnis Schulträger öffentliche Schulen gibt es verschiedene schulübergreifende sowie bilaterale Informations- und Kommunikationskanäle.

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport

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