Kleine Anfrage - 21/SVV/0342
Grunddaten
- Betreff:
-
Illegale Müllablagerung in Potsdam
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- Fraktion CDU
- Einreicher*:
- Stadtverordneter Clemens Viehrig, Fraktion CDU
Beschlussvorschlag
In der LHP kommt es leider immer wieder zu illegalen Müllablagerungen. Neben normalem Hausmüll sind vermehrt auch wilde Sperrmüll-Ablagerungen im Stadtbild zu sehen. Das Angebot der STEP an die Potsdamerinnen und Potsdamer ist im Vergleich zu anderen Großstädten sehr gut (bspw. kostenlose Sperrmüllabholung). Die STEP ist zudem bemüht, die illegalen Müllablagerungen zeitnah zu entsorgen. 2018 ließ die LHP verlauten, dass die Entsorgung zwischen 80 Cent und einem Euro pro Einwohner und Jahr kostet.
Ich frage den Oberbürgermeister:
- Wie viel hat die Beseitigung illegaler Müllablagerungen in den letzten Jahren die LHP gekostet (bitte die Kosten ab 2018 nach Jahren aufschlüsseln)?
Ermittlung der Kosten für herrenlose Abfälle 2018 - 2020
Quelle: Abfallbilanz der LHP
Jahr | Kosten | EW per 30.06. 1) | Kosten pro EW*Jahr |
2018 | 100.565 € | 177.049 | 0,57 € |
2019 | 112.522 € | 179.223 | 0,63 € |
2020 | 176.490 € | 181.009 | 0,98 € |
1) Amtliche Zahl des Amtes für Statistik Bln-Bbg
Die Kosten für die Entsorgung herrenloser Abfälle werden nicht gesondert erfasst. Diese sind Bestandteil einzelner Leistungspositionen der STEP. Im Rahmen der Abfallbilanz 2018 + 2019 wurden die Kosten über eine Nebenrechnung pauschal ermittelt. Für das Jahr 2020 wurde eine gesonderte Ermittlung vorgenommen. In den o.g. Kosten sind ausschließlich die Kosten der Drittbeauftragten für Sammlung, Transport und Entsorgung ausgewiesen. Die bei der LHP entstandene Kosten sind nicht berücksichtigt.
- Welche Strategie verfolgt die LHP gegen illegale Müllablagerungen?
Die LHP ist bemüht, im Rahmen verschiedenster Maßnahmen/Projekte, Lösungen gegen das illegale Ablagern von Abfälle im öffentlichen Raum zu finden. Insbesondere werden folgende Strategien verfolgt:
- Regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen an bekannten Hotspots illegaler Abfallablagerungen,
- Aufstellung von Ablagerungsverbotsschildern,
- Anpflanzungen von Sträuchern sowie Begrünung von Flächen zur Verhinderung von illegalen Abfallablagerungen,
- Erstellung verschiedenster Informationsmaterialien zum Thema Abfall auch in verschieden Sprachen,
- Mitgestaltung und Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen zum Thema Abfallvermeidung, Abfallverwertung, Abfallbeseitigung (z.B. Geben und Nehmen Markt, Umweltfest, Umwelttheater für Kinder etc.)
- Etablierung der Umweltbildung in Schulen und Kitas
- Unterstützung von Frühjahrsputzaktionen zur Säuberung öffentlicher Flächen in der Stadt Potsdam
- Wurden im Zuge der Beseitigungen der Müllablagerungen Nachforschungen zu den Verursachern eingeleitet?
Illegale Abfallablagerungen auf öffentlichen Flächen, bei denen Hinweise auf Verursacher vorliegen, werden grundsätzlich geahndet.
- Mit welchen Strafen werden Müllsünder in Potsdam belegt?
Ordnungswidrigkeiten können gem. § 8 Abs. 3 BbgAbfBodG mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden.
- In welchem Umfang kontrolliert das Ordnungsamt bekannte Ablagerungsorte (z.B. um die Wertstoffsammelcontainer)
Durch die Mitarbeitenden des Außendienstes werden Standplätze oder bekannte Abfallablagerungsorte im Rahmen ihres Tagesgeschäftes im jeweiligen Stadtgebiet mit kontrolliert und illegale Abfallablagerungen an den Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger gemeldet.
Zuständigkeit: Geschäftsbereich Ordnung, Sicherheit, Soziales und Gesundheit