Kleine Anfrage - 21/SVV/1314

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Beschlussvorschlag

Der von der Bundesregierung beschlossene „Digital Pakt Schule“ soll dabei helfen, den Herausforderungen in den Schulen besser zu begegnen. Mit der Beantwortung der Drucksachen 20/SVV/0842 sowie 21/SVV/0150 hatte die Landeshauptstadt Potsdam (LHP) verschiedene Informationen gegeben.

Ich frage den Oberbürgermeister:

  1. Wurden die Mittel inzwischen an die LHP ausgereicht?

 

Baumaßnahmen:

 

Die Landeshauptstadt Potsdam erhielt bislang 20 Zuwendungsbescheide (4.078.900 €) zu ihren 21 Anträgen (4.797.700 €) auf Fördermittel aus dem Digitalpakt Schule.

Die LHP geht bei den Baumaßnahmen in Vorleistung und ruft dann die beantragten Mittel zu den entsprechenden Baumaßnahmen bei der ILB ab. Es wurden für die Baumaßnahmen noch keine Mittel an die LHP ausgereicht. Zwei Mittelabrufe werden in Kürze gestellt, da die Baumaßnahmen (Waldstadt-Grundschule 27 und Oberschule Theodor Fontane mit Primarstufe 51) bereits abgeschlossen sind.

 

IT-Ausstattung:

 

Es wurden bisher noch keine Fördermittel abgerufen, da die Umsetzung der Maßnahmen u.a. aufgrund von Lieferschwierigkeiten nicht wie geplant in 2021 erfolgen konnte. Mittelabrufe sind im Jahr 2022 zu erwarten.  

 

Folgende Mittel wurden der Landeshauptstadt Potsdam (LHP) aus dem DigitalPakt Schule 2019 bis 2024 (DiPa) per Zuwendungsbescheid (ZB) bewilligt:

 

  • Mit ZWB vom 12.03.2021 wurde der LHP für die digitale Medienausstattung an

21 Grundschulen eine Zuwendung in Höhe von 1.904.848,20 € von der ILB bewilligt.

 

  • Mit ZWB vom 26.03.2021 wurde der LHP für die digitale Medienausstattung an

22 Gesamt- und Oberschulen, Gymnasien und sonstigen Schulen mit Förderbedarf eine Zuwendung in Höhe von 2.213.730,00 € von der ILB bewilligt.

 

  • Mit ZWB vom 04.03.2021 wurde der LHP für die digitale Medienausstattung an 3 Oberstufenzentren eine Zuwendung inhe von 561.465,00 € von der ILB bewilligt.

 

  1. Welche Maßnahmen wurden damit bisher umgesetzt?

 

Baumaßnahmen:

 

Auf der Grundlage der Möglichkeit des vorzeitigen Maßnahmenbeginns nach Ziffer 4.3.1 der Förderrichtlinie, hat der Kommunale Immobilien Service (KIS) als Bauprojektleitung die Vergaben und Verträge mit Firmen für die erforderlichen Baumaßnahmen vorbereitet bzw. eingeleitet. Für die Schulen 27 und 51 wurde ein ganzheitlicher Netzwerkstrukturplan ermittelt und eine Entwurfsplanung zu erstellt. Die Schulen wurden über ein Sekundär- und Tertiärbereich strukturiert verkabelt und teilweise mit 230VAC Steckdosen ertüchtigt. Der Tertiärbereich ist für die horizontale Stockwerksverkabelung in den Fluren über die Etagenverteiler zu den Endgerätedosen (Flächendeckende WLAN-Abdeckung).

Eine Zentralisierung der Datenkommunikation (LAN, Telefonie) wurde vorgenommen.

 

 

IT-Ausstattung:

 

Bisher wurden folgende Maßnahmen im direkten Zusammenhang mit dem DiPa umgesetzt:

 

  • Es wurden diverse Rahmenverträge mit Dienstleistern für die IT-Ausstattung geschlossen.
  • Weitere Rahmenverträge sind in Vorbereitung und werden zeitnah geschlossen.
  • Es wurden neue Baustandards definiert, die im Zusammenhang mit der IT-Ausstattung bzw. Bereitstellung dieser stehen (bspw. strukturierte Verkabelung).
  • Es wurde ein Showroom für digitale Präsentationstechnik für interessierte Potsdamer Schulen bereitgestellt.

 

 

  1. Welche Erfahrungen/ Probleme hat die LHP bisher an die Landesebene weitergegeben?

 

Die Landeshauptstadt Potsdam steht im regelmäßigen, konstruktiven und sachlichen Austausch auf Arbeitsebene mit dem Fördermittelgeber. Auf der Grundlage der dem Antrag beizubringenden und komplexen Unterlagen und der für alle Akteure herausfordernden Situation der Pandemie hat die Antragstellung LHP-seitig, auch vor dem Hintergrund der geschäftsbereichsübergreifenden Zusammenarbeit und Abstimmung, erhebliche personelle Kapazitäten gebunden. Ein für die Schulträger vereinfachtes Antragsverfahren gab es nur mit dem Sofortausstattungsprogramm.

 

  1. Sieht die LHP Möglichkeiten, eigene Ideen der Potsdamer Schulen im Bereich der Digitalisierung zu unterstützen?

 

Die Landeshauptstadt Potsdam ist mit den Potsdamer Schulen in mehreren anlassbezogenen und nichtanlassbezogenen Austauschformaten in Kontakt zu Kontexten der Digitalisierung. Zu nennen ist hier die Steuerungsgruppe Schule- Schulträger.

 

Durch die Auswertung der schulischen Medienentwicklungspläne sind der Landeshauptstadt Potsdam die Bedarfe der Schulen bekannt. Durch die Corona Pandemie haben sich die Bedarfe in Teilen verändert, sodass die neuen Bedarfe derzeit herausgearbeitet werden.

 

Um den Schulen einen verlässlichen und verbindlichen Raum für ihre Ideen zu schaffen, wird die Landeshauptstadt Potsdam unter Einbezug aller relevanter Akteure einen kommunalen Medienentwicklungsplan erarbeiten (siehe 21/SVV/1133).

 

 

Zuständigkeit: Geschäftsbereich Bildung, Kultur, Jugend und Sport

 

 

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