Anfrage - 22/SVV/0207

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der SVV vom 26. Januar 2022 hat die Verwaltung dargestellt, dass die Teilhabe an der Stadtverordnetenversammlung für Rückfragen auch bei Abwesenheit ermöglicht wird. Der Oberbürgermeister wurde für Nachfragen zu einem TOP zugeschaltet. Gem. Darstellung im PTD wird eine hybride Teilhabe nicht vor 2025 erwartet.

 

Ich frage den Oberbürgermeister:

 

Wird auch bei zukünftigen Stadtverordnetenversammlungen sichergestellt, dass Fraktionsvorsitzende/Stadtverordnete für Nachfragen zu wichtigen Tagesordnungspunkten zugeschaltet werden?


 

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