14.01.2019 - 3.2 Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Ze...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt, dem Antrag mit folgender Ergänzung zuzustimmen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, noch im Dezember 2018 dazu eine Sondersitzung durchzuführen und einen Beschluss zu fassen.

 

Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag in folgender neuen Fassung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2016 bis 31.07.2018 erfolgt auf Basis der in der DS 18/SVV/0619 aufgeführten Variante 5.1 mit der Kostenbasis 2010 entsprechend der Beitragstabelle. (Anlage 1).

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im Dezember 2018 über die Auswirkungen auf den Haushalt zu berichten und sie im Januar 2019 im Ergebnis der Gespräche mit den Trägern über die Modalitäten der Rückzahlung schriftlich zu informieren.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zum 31.03.2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen, die einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen ermöglicht und sicherstellt. Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

Den Rahmen für die Rückzahlung von Kita-Elternbeiträgen für die Zeit vom 01.01.2015 bis 31.07.2018 bildet grundsätzlich die in der DS 18/SVV/0619 aufgeführte Variante 5.1.

 

Die Erstattung an die Träger wird auf Grundlage der im Urteil des Amtsgerichtes Berlin-Schöneberg vom 29. November 2018, AZ: 9 C 251/17 geforderten Berechnungen der Elternbeiträge sowie betriebliche Kalkulation des Trägers vereinbart.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der für die Rückzahlungen erforderliche finanzielle Vorkehrungen trifft.

 

Die Stadtverordneten sind im Januar 2019 im Ergebnis der Gespräche mit den Trägern über die Modalitäten der Rückzahlung schriftlich zu informieren. Die Finanzämter werden durch die Träger über Rückzahlungen informiert.

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, bis zur Sitzung der Stadtverordnetenversammlung im März 2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen, die einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen ermöglicht und sicherstellt. Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

Noch offene Fragen sind im Rahmen der Erstellung der künftigen Beitragsordnung einvernehmlich mit dem Eltern-Kita-Beirat und den Kitaträgern zu klären und zu berücksichtigen.

 

Der Hauptausschuss empfiehlt, dem Antrag in folgender neuen Fassung zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der für freiwillige Rückzahlungen von Elternbeiträgen (im Rahmen der Fehlbetragsfinanzierung an die Träger) die notwendigen finanziellen Vorkehrungen trifft.

 

2. Die Ermittlung der (maximalen) Höhe des Gesamtfehlbetragsausgleich soll auf einer rückwärts gerichteten Änderung der Beitragstabellen im Zeitraum 01.01.2015 - 31.07.2018 erfolgen und zwar wie folgt:

- Korrektur 2015 gemäß Tabelle mit einem Höchstsatz ab 77.000€ Einkommen (Tabelle ist noch zu erstellen)

- Korrektur 2016 - 2018 gemäß der Anlage DS 18/SVV/0766 mit der Kostenbasis 2010 entsprechend der Beitragstabelle (Anlage 1)

- Berücksichtigung der Personalkostenzuschüsse der LHP als institutionelle Förderung im Sinne des § 16 Abs. 2 KitaG und der betrieblichen Kalkulationen der Träger

- Die Rückzahlungen sollen dem Grunde und der Höhe nach detailliert rechtlich und finanziell dargestellt werden unter Ausschluss der bisher für die LHP tätig gewordenen Gutachter.

 

3. Spätestens bis zur Vorlage des Entwurfs für einen Nachtragshaushalt sind der SVV Vereinbarungsentwürfe mit den Trägern vorzulegen, die die Regulierung des Fehlbetragsausgleichs im Einzelnen beschreiben. In diesen Vereinbarungen ist eine Verpflichtung der Träger zur Information der Finanzämter über die Rückzahlungen an die Eltern aufzunehmen. Weiter haben die Vereinbarungsentwürfe etwaige Genehmigungsvorbehalte der SVV und des MIK und des MBJS vorzusehen.

 

4. Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im September 2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen und einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen zu prüfen. Die Möglichkeiten der Reduktion des Essensbeitrags sollen analog zum Verfahren in den Schulen hierbei berücksichtigt werden. Angestrebt wird eine Harmonisierung des Vorgehens in Schule/Kita.  Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

5.   Weitere, noch offene streitige Fragen sind im Rahmen der Erstellung der künftigen Beitragsordnung mit dem Eltern-Kita-Beirat und den Kitaträgern zu klären und zu berücksichtigen.

 

Änderungsantrag:

Der Stadtverordnete Dr. Bauer beantragt namens der Fraktion DIE aNDERE folgende Änderungen:

 

Der vom Hauptausschuss am 09.01.2019 zur Beschlussfassung empfohlene Beschlusstext wird wie folgt geändert:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 einen Verfahrensvorschlag zur Rückzahlung der zu viel gezahlten KiTa-Elternbeiträge (im Rahmen der Fehlbedarfsfinanzierung an die Träger) aus den noch nicht abgeschlossenen städtischen Haushalten 2015-2018 vorzulegen. Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der für freiwillige ckzahlungen von Elternbeiträgen (im Rahmen der Fehlbetragsfinanzierung an die Träger) die notwendigen finanziellen Vorkehrungen trifft.

2. Die Ermittlung der (maximalen) Höhe des Gesamtfehlbetragsausgleich soll auf einer rückwärts gerichteten Änderung der Beitragstabellen im Zeitraum 01.01.2015 - 31.07.2018 erfolgen und zwar wie folgt:

 

- Korrektur 2015 gemäß Tabelle mit einem Höchstsatz ab 77.000€ Einkommen

(Tabelle ist noch zu erstellen)

 

- Korrektur 2016 - 2018 gemäß der Anlage DS 18/SVV/0766 mit der Kostenbasis 2010 entsprechend der Beitragstabelle (Anlage 1)

 

- Berücksichtigung der Personalkostenzuschüsse der LHP als institutionelle Förderung im Sinne des § 16 Abs. 2 KitaG und der betrieblichen Kalkulationen der Träger

 

- Die Rückzahlungen sollen dem Grunde und der Höhe nach detailliert rechtlich und finanziell

dargestellt werden unter Ausschluss der bisher für die LHP tätig gewordenen Gutachter.

 

3. Spätestens bis zur Vorlage des Verfahrensvorschlages Entwurfs für einen Nachtragshaushalt sind der SVV Vereinbarungsentwürfe mit den Trägern vorzulegen, die die Regulierung des Fehlbetragsausgleichs im Einzelnen beschreiben. In diesen Vereinbarungen ist eine Verpflichtung der Träger zur Information der Finanzämter über die Rückzahlungen an die Eltern aufzunehmen. Weiter haben die Vereinbarungsentwürfe etwaige Genehmigungsvorbehalte der SVV und des MIK und des MBJS vorzusehen.

 

4. Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im September 2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen und einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen zu prüfen. Die Möglichkeiten der Reduktion des Essensbeitrags sollen analog zum Verfahren in den Schulen hierbei berücksichtigt werden. Angestrebt wird eine Harmonisierung des Vorgehens in Schule/Kita. Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

5. Weitere, noch offene streitige Fragen sind im Rahmen der Erstellung der künftigen Beitragsordnung mit dem Eltern-Kita-Beirat und den Kitaträgern zu klären und zu berücksichtigen.

 

Abstimmung:

Die o.g. Änderung wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt,

bei 3 Ja-Stimmen

und einer Stimmenthaltung.

 

Anschließend wird der Antrag in der vom Hauptausschuss empfohlenen neuen Fassung und mit der Anlage 1, die als Tischvorlage zur Sitzung ausgereicht wurde, zur Abstimmung gestellt:

 

 

Auf Bitte des Stadtverordneten Dr. Bauer, Fraktion DIE aNDERE, wird das Stimmverhalten seiner Fraktion zur DS 18/SVV/0766 in die Niederschrift aufgenommen. Die drei anwesenden Mitglieder haben sich bei der Abstimmung der Stimme enthalten.

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung im April 2019 einen Entwurf für einen Nachtragshaushalt vorzulegen, der für freiwillige Rückzahlungen von Elternbeiträgen (im Rahmen der Fehlbetragsfinanzierung an die Träger) die notwendigen finanziellen Vorkehrungen trifft.

 

2. Die Ermittlung der (maximalen) Höhe des Gesamtfehlbetragsausgleich soll auf einer rückwärts gerichteten Änderung der Beitragstabellen im Zeitraum 01.01.2015 - 31.07.2018 erfolgen und zwar wie folgt:

- Korrektur 2015 gemäß Tabelle mit einem Höchstsatz ab 77.000€ Einkommen (Tabelle ist noch zu erstellen)

- Korrektur 2016 - 2018 gemäß der Anlage DS 18/SVV/0766 mit der Kostenbasis 2010 entsprechend der Beitragstabelle (Anlage 1)

- Berücksichtigung der Personalkostenzuschüsse der LHP als institutionelle Förderung im Sinne des § 16 Abs. 2 KitaG und der betrieblichen Kalkulationen der Träger

- Die Rückzahlungen sollen dem Grunde und der Höhe nach detailliert rechtlich und finanziell dargestellt werden unter Ausschluss der bisher für die LHP tätig gewordenen Gutachter.

 

3. Spätestens bis zur Vorlage des Entwurfs für einen Nachtragshaushalt sind der SVV Vereinbarungsentwürfe mit den Trägern vorzulegen, die die Regulierung des Fehlbetragsausgleichs im Einzelnen beschreiben. In diesen Vereinbarungen ist eine Verpflichtung der Träger zur Information der Finanzämter über die Rückzahlungen an die Eltern aufzunehmen. Weiter haben die Vereinbarungsentwürfe etwaige Genehmigungsvorbehalte der SVV und des MIK und des MBJS vorzusehen.

 

4. Der Oberbürgermeister wird weiter beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung bis zur Sitzung im September 2019 eine Überarbeitung der Kita-Finanzierungsrichtlinie vorzulegen und einen stadtweit einheitlichen Satz für das Mittagessen in Kindertagesstätten (Essengeld) in Höhe der ersparten Eigenaufwendungen zu prüfen. Die Möglichkeiten der Reduktion des Essensbeitrags sollen analog zum Verfahren in den Schulen hierbei berücksichtigt werden. Angestrebt wird eine Harmonisierung des Vorgehens in Schule/Kita.  Für die Kindertagespflege ist ebenso zu verfahren.

 

5.   Weitere, noch offene streitige Fragen sind im Rahmen der Erstellung der künftigen Beitragsordnung mit dem Eltern-Kita-Beirat und den Kitaträgern zu klären und zu berücksichtigen.

 

 

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