01.10.2019 - 4.1 Schulstandort Waldstadt-Süd

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Blossey stellt anhand einer Präsentation (siehe Anlage) neue Vorschläge bezüglich des Ausweichstandortes, für das geplante Bauvorhaben am Standort Waldstadt Süd, vor. Hier bestünde u.a. die Möglichkeit auf dem SaGo-Gelände Michendorfer Chaussee einen großen Sportcampus zu errichten. Die nachhaltige Bauweise solle bei der Planung generell Berücksichtigung finden.

 

Anschließend erhalten die Sportvereine Stellung zu nehmen. Gemeinsamer Grundtenor sei der dringende Bedarf nach neuen wettkampftauglichen Sportflächen. Das Engagement der Bürgerinitiativen verursache Verzögerungen. Man dürfe nicht nach dem Prinzip leben „nicht vor meiner Haustür“, so Herr Schaffernicht. Viele Sportanlagen seien bereits veraltet bzw. übernachgefragt, so Herr Große. Jede Entscheidung für etwas, sei auch eine Entscheidung gegen etwas, so Herr Kutzmutz. Herr Gessner bedankt sich für die rege Beteiligung der Potsdamer Sportvereine. Er führt aus, dass sich das SaGo-Gelände nicht im Eigentum der LHP befände und zu weit von den Bedarfsstellen / Sozialräumen entfernt läge. Daher sei es für den Kinder- und Jugendsport ungeeignet. Die Verkehrsanbindung sei zudem nicht entsprechend ausgebaut.

In der sich anschließenden Diskussion eruiert man ausführlich das Für und Wider zum Schulstandort Waldstadt Süd. Wenn man nicht in die Breite bauen könne, dann solle man doch darüber nachdenken, in die Höhe zu bauen, so Herr Sima. Die Bauverordnung müsse entsprechend geprüft werden. Überwiegend teile man die Auffassung, bei jedem anstehenden Schulbau eine wettkampftaugliche Anlage einzurichten.

 

Herr Boede hielt an dem bereits abgelehnten Vorschlag zur Kulturbodendeponie fest und betont die Vorzüge.

 

Frau Bartelt bringt für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und die SPD, die Neufassung des Antrages ein. Zudem betont sie ihren Standpunkt bezüglich der Förderschulen.

 

In der sich anschließenden Diskussion ging man vornehmlich auf die Errichtung von Förderschulen ein. Die Errichtung beruhe auf dem brandenburgischen Schulgesetzt. Demnach gäbe es die Möglichkeit einer freien Schulwahl. Das Förderschulkonzept jedoch behindere die Entwicklung der Menschen mit Förderbedarfen, so Herr Okoko. Frau Bartelt bittet darum, folgende Änderung in der Neufassung zu ergänzen:

Barrierefreiheit ist im umfassenden Sinne als "bauen und gestalten für alle" zu berücksichtigen. Der hochbauliche Wettbewerb ist daher unter der Prämisse zu führen, dass die baulichen Voraussetzungen in allen Anlagen inklusives Lernen für alle Förderschwerpunkte ermöglicht.

 

Herr Wollenberg kommt zu dem Schluss, dass wenn Inklusion so gelebt werden würde, wie es gewünscht werde, dann würden die Schulkapazitäten derzeit nicht ausreichen. Auch sehe er bezüglich des Standortes Waldstadt Süd die Chance der Aufwertung des Geländes. Er bittet um Abstimmung der neuen Fassung des Antrages.

 

Herr Boede stellt den Geschäftsordnungsantrag, dass der TOP 4.2 vor dem TOP 4.1 abgestimmt werden solle, da dieser der umfassendere Antrag sei.

 

Abstimmungsergebnis:

Zustimmung: 1

Ablehnung: 8

Stimmenthaltung: 0

 

Der Geschäftsordnungsantrag wird abgelehnt.

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Der Ausschuss für Bildung und Sport empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung folgende Neufassung zu beschließen:


Bei den weiteren Planungen zum Schulstandort Waldstadt Süd wird das neue städtebauliche Konzept in Variante 2 zugrunde gelegt.

Alle Hochbauten werden außerhalb des Landschaftsschutzgebietes errichtet. Die Lage der wettkampftauglichen Sportanlagen ist im weiteren Verfahren zum B-Plan Nr. 142 in Abhängigkeit von naturschutzfachlichen Erkenntnissen zu klären. Dazu sind die vorliegenden Gutachten zu Naturschutzbelangen hinsichtlich der Qualität der in Anspruch zu nehmenden Waldflächen erneut auszuwerten. Die Inanspruchnahme von geschützten Biotopen wird ausgeschlossen. Zu Gewährleistung der natürlichen Funktion des Bodens sind die Wettkampfstätten, sofern wirtschaftlich und sportfachlich vertretbar, in wasser- und luftdurchlässiger Bauweise auszuführen. Zu leistende Ausgleichsmaßnahmen, insbesondere für die Eingriffe in den Wald, sind möglichst standortnah zu realisieren.

 

An hochbaulichen Wettbewerben des KIS für die konkrete Planung der baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind Vertreter*innen der Bürger*innen, der anliegenden Grundstückseigentümer*innen und der Fraktionen zu beteiligen. Die Gestaltung der Schulhöfe soll den Waldstadtcharakter fortführen und einen hohen Grünanteil sicherstellen.

Es ist eine Begrünung der Dachflächen vorzusehen.

 

Alle baulichen Anlagen auf dem Schulcampus sind in ökologischer Bauweise zu errichten. Die Energieversorgung aller Anlagen ist treibhausgasneutral zu gestalten. Desgleichen sind alle Anlagen nach den Möglichkeiten der neuen Schulbau Richtlinie des Landes so zu gestalten, dass die baulichen Voraussetzungen der Barrierefreiheit für alle Förderschwerpunkte geschaffen werden.

Die Baulogistik ist so zu gestalten, dass die Freiräume zwischen den Schulflächen (hochbauliche Anlage) zugunsten des Baumbestandes erhalten bleiben und nicht für die Baustelleneinrichtung in Anspruch genommen werden.

 

Zusätzlich zur Fortführung des Bebauungsplans Nr. 142 wird der Oberbürgermeister beauftragt, ein Grün- und Freiflächenkonzept für die zukünftig als öffentliche Grünfläche ausgewiesenen Flächen zu erstellen und der Stadtverordnetenversammlung bis zum Satzungsbeschluss des B-Plan Nr. 142 vorzulegen. Ziel des Grün- und Freiflächenkonzeptes ist die Qualifizierung des Erholungswaldes zwischen den baulichen Anlagen des Schulcampus mit weitgehendem Baumerhalt und einer Sicherung der Durchwegung Richtung Bahnhof Rehbrücke und ins Landschaftsschutzgebiet der Ravensberge.

 

Sollte ein neues Regenwasserversickerungsbecken notwendig sein, ist es - wenn technisch möglich platzsparend unter dem Schulhof der Gesamtschule anzulegen.

 

Barrierefreiheit ist im umfassenden Sinne als "bauen und gestalten für alle" zu berücksichtigen. Der hochbauliche Wettbewerb ist daher unter der Prämisse zu führen, dass die baulichen Voraussetzungen in allen Anlagen inklusives Lernenr alle Förderschwerpunkte ermöglicht.

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