26.11.2020 - 11.2 Förderung von Prozessen der Bauleitplanung
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11.2
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, Fachbereich Stadtplanung
- Gremium:
- Ortsbeirat Golm
- Datum:
- Do., 26.11.2020
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- GB 4 Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt
- Beschluss:
- abgelehnt
Zu diesem Tagesordnungspunkt übergibt Frau Krause ebenfalls das Wort an Frau Holtkamp, Bereichsleitern Verbindliche Bauleitplanung, und bittet sie um Einbringung der Beschlussvorlage. Sie informiert über die Festlegungen, die durch die Stadtverordnetenversammlung getroffen werden sollen, um die Prozesse der Bauleitplanung zu fördern. Insbesondere in Bezug auf die Ortsbeiräte trifft die vierte Festlegung zu:
4. Die Einbindung der jeweiligen Ortsbeiräte in Verfahren der Bauleitplanung soll durch Gelegenheit zur Stellungnahme zum Vorentwurf im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung intensiviert werden. Die Aufbereitung der Stellungnahme des jeweiligen Ortsbeirats soll Gegenstand der Beratung im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes im Rahmen der unter Position 2 dargestellten Vorgehensweise sein.
In diesem Zusammenhang schildert sie den Prozess der Aufstellung von Bebauungsplänen und der Beratung von Vorlagen der Verwaltung zu Bauleitplanverfahren, anhand eines Ablaufdiagrammes (Anlage 6 der Niederschrift).
Herr Krause stellt sich dabei die Frage, was wichtiger sei, die politische Mitbestimmung oder die Verfahrenseffizienz.
Die Einbindung des Ortsbeirates und der Bürger sei weiterhin ein wichtiger Bestandteil, so Frau Holtkamp. Es soll nur zielgerichteter in den Austausch gegangen werden.
Der Ortsbeirat ist der Meinung, dass diese Beschlussvorlage nicht notwendig sei und stellt sie anschließend zur Abstimmung:
Der Ortsbeirat empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, die DS 20/SVV/1267, abzulehnen.
Anlagen zur Vorlage
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63,1 kB
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42,7 kB
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90,4 kB
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Anlagen
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1,8 MB
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