26.11.2020 - 7 Baugenese und Änderungen im B-Plan 29, weitere ...

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Frau Holtkamp hatte im Vorfeld zu diesem Tagesordnungspunkt den rechtsverbindlichen Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 29 „Nahversorgungsbereich Golm“ (in Kraft gesetzt am 31.05.2012) und dessen Änderung (in Kraft gesetzt am 30.04.2014) an die Ortsbeiratsmitglieder übermittelt (Anlage 3 zur Niederschrift). Diese Planung ist inzwischen entsprechend der darin getroffenen Festsetzungen realisiert worden. Weitere Änderungen sind bislang nicht durchgeführt oder eingeleitet worden.

Wie den Planunterlagen zu entnehmen ist, ist auf Teilflächen Wohnen und auf anderen Teilflächen Nahversorgung zulässig.

 

Zur Beantwortung möglicher weiterer Fragen zu aktuellen baulichen Veränderungen empfiehlt Frau Holtkamp eine Kontaktaufnahme mit dem Bereich Planungsrecht (planungsrecht@rathaus.potsdam.de).

 

In den Diskussionen zur funktionalen Mitte wurde immer wieder auch durch den Ortsbeirat gefordert, dass der jetzt als Flächenparkplatz realisierte Bereich im VEP 29 multifunktional, z.B. als Marktplatz, genutzt werden sollte. 

 

In der Sitzung wurde durch Ortsbeiratsmitglieder und anwesende Bürger, die auch an den Planungswerkstätten zur funktionalen Mitte mitgewirkt haben, ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Verwaltung suggeriert wurde, ein Änderungsverfahren sei dazu nicht zwingend erforderlich, dies könne auch im Baugenehmigungsverfahren geklärt werden.

 

Ungeachtet dessen wurde das Vorhaben jedoch entsprechend den Festsetzungen genehmigt.

 

Frau Holtkamp beantwortet Nachfragen der Ortsbeiratsmitglieder u.a. von Frau Dr. Ludwig. Über die Gestaltung der Stellplätze in diesem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan werde die Verwaltung mit dem Vorhabenträger Kontakt aufnehmen.

 

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Anlagen