17.11.2020 - 6.5 Beteiligung im Rahmen Öffentlichkeitsbeteiligu...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Menzel bringt den Antrag in einer neuen Fassung vom 17.11.2020 ein. Er erörtert den Beschlussvorschlag bezüglich Verkehre, Umwelt- und Naturschutz, Landschaftsplan, Landschaftsbild/Erholung, Denkmalschutz, Finanzen und seinem Fazit.

 

Frau Malik bittet um Herausarbeitung der Punkte für Groß Glienicke und schlägt eine Vertagung bis zur Erstellung dieser Prioritätenliste vor. Diese sollte den Stadtverordneten dann vorgelegt werden.

 

Herr Schulz fragt nach der rechtlichen Verbindlichkeit der E-Mail des Mitarbeiters aus dem Bereich Stadtentwicklung. Er verweist auf die Beschlussfassung vom Ortsbeirat Neu Fahrland zu Krampnitz. Des Weiteren könne er den Antrag von Herrn Menzel voll unterschreiben.

 

Frau Dr. Schmitt findet es schade, dass kein Hinweis auf die neue sehr umfängliche Fassung, die heute Vormittag eingereicht wurde, per E-Mail gegeben wurde.

 

Herr Sträter meldet sich zur Geschäftsordnung und beantragt die Vertagung des Tagesordnungspunktes bis zur erneuten Auslegung des B-Plans. Nach einer Rede gegen und einer Rede für den Antrag erfolgt die

 

Abstimmung:

Der Antrag auf Vertagung dieses Tagesordnungspunktes wird

 

mit 3 Ja-Stimmen abgelehnt,

bei 2 Nein-Stimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

 

Es schließt sich eine Diskussion zu den Möglichkeiten bis zum B-Plan-Auslegungsende in 3 Tagen am 20.11.2020 an. Da diese Frist r die Einreichung einer Stellungnahme aus Sicht der Mehrzahl der Ortsbeiratsmitglieder unbedingt eingehalten werden sollte, auch wenn die E-Mail des Bereichs Stadtentwicklung über eine mögliche neue Auslegung Anfang des Jahres 2021 vorliegt, wird der Antrag in der neuen Fassung vom 17.11.2020 zur Abstimmung gestellt:

 

 

 

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Der Ortsbeirat beschließt:

 

Der Ortsbeirat Groß Glienicke lehnt den Entwurf der Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B) ab und beauftragt den Ortsvorsteher, diesen Beschluss und die damit verbundenen Einwendungen dem Oberbürgermeister der LH Potsdam im Rahmen der Öffentlichen Auslegung des Entwurfes der FNP- Änderung „Krampnitz“ (14/17 B) rechtzeitig bis zum Auslegungsende zusenden. Der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg, dem Minister für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, dem Regierenden Bürgermeister von Berlin, dem Senator für Stadtentwicklung und Wohnen und dem Bezirksamt Spandau ist dieser Beschluss nachrichtlich zur Information und Bitte um Hilfe zu übersenden.

 

Der Ortsbeirat macht dazu darüber hinaus im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung folgende Einwendungen geltend:

 

Widerspruch zum LEP-HR

 

Eine Entwicklung ist deshalb nur wie im Antrag auf Zielabweichung vom 23.10.2012 beantragt und unter Nachweis der Einhaltung der Auflagen des Bescheides der GL vom 29.April 2013 auf ein hinnehmbares und ausgleichbares Maßglich. Der FNP Änderungsentwurf ist dahingehend deutlich auf eine alleinige Wohnbebauung für ca. 3.800 Bewohner, unter strengem Nachweis der Vorbehalts-/Auflagenerfüllung des ZAV Bescheides vom 29.April 2013, zu reduzieren!

 

Der Masterplanbeschluss wurde am OBR von GG vorbei, ohne jede Anhörung des OBR, von der SVV beschlossen.

Die Flächennutzungsplan-Änderung „Krampnitz“ (14/17 B) widerspricht den wesentlichen Zielen der Regionalplanung gem. LEP B-B und LEP- HR im erheblichem Maße. Die danach vorgeschlagene Größenordnung liegt weit über dem des ZAV-Bescheides vom 29.April 2013 beantragten Größenordnung und bedarf insofern eigentlich eines erneuten Zielabweichungsverfahrens. Die Auflagen des Bescheides aus dem Jahr 2013 sind bis heute nicht erfüllt, einzelne B-Pläne (z. B. 141-3 Klinkerhöfe Nord) wurden von der GL als nicht mit den Zielen der Regionalplanung übereinstimmend“ deshalb zurückgewiesen.

 

Verkehre

Die Verkehrswirkungsanalyse geht von nicht nachvollziehbaren Annahmen aus, die offensichtlich nicht dem Gemeinwohlinteresse Groß Glienickes entsprechen.  Die unter realistischen Annahmen zu erwartenden Verkehrsbelastungen würden das Leben, die Gesundheit und öffentliche Wohl im Ortsteil Groß Glienicke massiv beeinträchtigen und gefährden.

Die Mobilitätsuntersuchungen und Verkehrswirkungsanalysen gehen im Wesentlichen von Interessen beeinflussenden Annahmen aus. Es ist unglaubwürdig und wiederspricht der Realität in der Region (benachbarte Dörfer Neu Fahrland, Fahrland, Groß Glienicke etc.), dass nur 30 % der Verkehre aus Krampnitz nach Berlin durch Groß Glienicke führen sollen. Daber hinaus die unrealistische direktive Annahme, dass nur jede 2. Wohnung ein PKW besitzen wird. Dies ist Wunschdenken und geht an der Realität vorbei. Eine Verkehrswirkungsanalyse muss auch die Folgen einer Real Case und einer Worst Case Annahme durchgeführt werden, um eine derartigen Planungsvorgabe, wie in der hier vorgelegten FNP Änderung beurteilen und entscheiden zu können.

 

Es werden Bedenken zur Verkehrsuntersuchung geäert - insbesondere hinsichtlich der getroffenen Annahmen, veralteten Zählungen, die bereits überholt und nicht in verschiedenen Alternativannahmen untersucht sind, sowie hinsichtlich der Ergebnisse. Gefordert wird die Erarbeitung einer mit mehreren Annahmen durchzuführenden Variantenstudie/Mobilitätsstudie für die Entwicklung Krampnitz auf Grundlage aktualisierter städtebaulicher Nutzungskonzepte, zeitnaherer Verkehrszählungen und realistischer Nutzungsmaße. Die mit den deutlich höheren als angenommen Verkehrsbelastungen verbundenen Luftschadstoff- und Lärmbelastungen sind für die unter realistischen Annahmen sich ergebenen kritischen Orte der Region zu Untersuchungen. Es wird für den OT Groß Glienicke eine deutlich höhere Verkehrsbelastung, als nach der vorlegten Parteienberechnung, und damit verbundene Luftschadstoff- und Lärmbelastung anzunehmen sein. Die Unschädlichkeit unter Real Case und Worst Case Betrachtungen sind nicht untersucht und sind nachzureichen.

 

Es wird mitgeteilt, dass die Straßenbahntrasse zur Erschließung des neuen Quartiers weder dargestellt noch in der Begründung erwähnt sei. Eine in den Sternen stehende Tramrealisierung nach Potsdam löst nicht die sicher entstehenden Probleme des ÖPNV und MIV nach Berlin in und durch die Ortslage der B2 nach, in und von Groß Glienicke nach Berlin.

 

Für den ÖPNV ist mit gesundem Menschenverstand davon auszugehen, dass eine Tram nicht gebaut werden kann, da weder der Platz (Nedlitz) noch deren Kosten (fehlende Wirtschaftlichkeitsnachweise) ohne Zuschüsse deckbar sind. Bis zur Entwicklungsstufe 2 (5000 Einwohner) ist eine Tram für den ÖPNV auch nicht planmäßig vorgesehen. Machbarkeit, Kostendeckung und Wirtschaftlichkeit sind nicht gegeben. Eine Bebaubarkeit nach den Vorschlägen des FNP Änderungsentwurfes würde im Verkehrschaos, gerade und vor allem im Ortsteil Groß Glienicke und bis zur Heerstraße, führen. Der Mobilitätsplan der Mehrheit in der Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam ist Wunschdenken und fern jeder Realität.

 

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist die Entwicklung der ehemaligen Kaserne Krampnitz allein aufgrund der Verkehrsbelastung für die Region und den Ortsteil Groß Glienicke abzulehnen. Die FNP Änderung ist mit nachvollziehbaren, überzeugenderen Unterlagen neu zu erarbeiten und erneut auszulegen

 

Umwelt- und Naturschutz

Die Auswirkungen einer nach dem Änderungsentwurf überdimensionierten Besiedelbarkeit, sind für die Naturräume Königswald, NSG Sacrower See und der Döberitzer Heide mit seinem FFH Vogelschutzgebiet nicht hinnehmbar und ausgleichbar. Mit der vorgeschlagenen FNP Änderung sind heftigste Eingriffe verbunden, die zur Vernichtung von Naturräumen, Biotopen, schützenswerten Arten etc. führen wird. Der nach FNP Änderung vorgeschlagenen großflächigen Waldvernichtung wird auf entschiedenste widersprochen. Die Auswirkungen auf die Schutzgebietskulissen FFH Döberitzer Heide, NSG und LSG sind gravierend und nicht hinnehmbar noch ausgleichbar.  

 

Es wird mitgeteilt, dass die Entwicklung eines Wohngebietes für mehr als ca.12.000 Menschen, 155.000 m² Gewerbeflächen, ca. 90.000 m² Sonderflächen und mehr als 3.500 in Aussicht gestellten Arbeitsplätzen auf dem ehemaligen Kasernengelände, ein enormer Eingriff in der Region, in das Ökosystem und Landschaftssystem sowie gegen die Landschaftsplanung der LHP darstellen würde, der nicht hinnehmbar noch ausgleichbar ist.

 

Der Nutzungsdruck auf die Naturräume und Schutzgebiete, wie beispielhaft FFH Gebiet Döberitzer Heide (Vogelschutzgebiet), NSG würde dadurch unerträglich steigen.

 

Landschaftsplan

Die Auswirkung des Entwurfs der FNP Änderung auf den Landschaftsplan sind erheblich (s. d. https//\www.potsdam.de/ sites/default/files/documents/LP Potsdam 09-12 Text.pdf S.112, S.118, S.123, S.160)

Der im Änderungsblatt LP-Konfliktanalyse_Eingriffsregelung_14-17-B getroffenen Kritik, schließt sich der Ortsbeirat ausdrücklich an.

Dort heißt es u. a:

Durch die beabsichtigte Nachnutzung und Verdichtung des Kasernenareals gehen die durch Sukzession entstandenen Biotopstrukturen, darunter viele Waldflächen, weitestgehend verloren; der Versiegelungsgrad steigt. Auch die angrenzenden hochwertigen Biotopflächen und -Verbundstrukturen, darunter das FFH und SPA-Gebiet „beritzer Heide“, können durch die massive Bauflächenentwicklung nachteilig beeinflusst werden. Diesbezüglich sind auch erhebliche kumulative Effekte im Zusammenhang mit der infrastrukturellen Erschließung des Gebietes zu erwarten. Aus Gesichtspunkten des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird eine deutliche Rücknahme von Bauflächen und Dichtestufen, insbesondere in den Randbereichen zum Großen Graben, verbunden mit einer Renaturierung oder landschaftsverträglichen alternativen Nutzung von Teilflächen, angeregt.“

 

Die Nord- und Westausdehnung der Bauflächen mit extrem hoher Baudichte im Bereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz stellt eine hochgradige Verfestigung der Konfliktlage zwischen FNPO Entwurf und Landschaftsplan dar. Die Betroffenheit der Schutzgüter Umweltmedien Boden, Wasser, Klima/Luft und Flora, Fauna, Biotope, Biodiversität wäre danach sehr hoch, nicht hinnehmbar und nicht ausgleichbar.

 

Durch die beabsichtigte Nachnutzung des Kasernenareals erfahren die angrenzenden Biotopflächen und Verbundstrukturen entlang des Großen Grabens eine aus Artenschutzgesichtspunkten negativ zu beurteilende Beunruhigung. Auch FFH-Gebiete sind davon betroffen. Die Wiederherstellung eines Biotopverbundkorridors zum Fahrländer See ist aufgrund der vorgesehenen Westausdehnung der baulichen Nutzungen ebenfalls nicht möglich. Die Entwicklung einer städtischen Siedlungsstruktur verursacht im umgebenden ländlich geprägten Raum zudem eine grundlegende Überprägung des Landschaftsbilds. Aus Gesichtspunkten des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird angeregt, mindestens 40 % der Konversionsfläche zu renaturieren oder einer landschaftsverträglichen alternativen Nutzung (z.B. Freiflächensolaranlage) zuzuführen. Die Rücknahme von Bauflächenausweisungen ist insbesondere in Randbereichen zum Großen Graben und zur westlich angrenzenden Feldflur hin erforderlich.

 

Aus dem vorgelegten FNP Änderungsentwurf ist nicht erkennbar, wie die damit verbundenen Zielkonflikte zum Landschaftsplan der LH Potsdam berücksichtigt werden. Der FNP Entwurf erscheint auch in dieser Hinsicht nicht abgewogen. Der FNP Änderungsentwurf ist an den Landschaftsplan der LH P anzupassen und erneut auszulegen.

 

Landschaftsbild/Erholung

 

Das Landschaftsbild im Nordraum der LH Potsdam würde nach den im FNP vorgeschlagenen Bebaubarkeit mit wohl mehr als ca. 12.000 Bewohnern, riesigen Gewerbeflächen und vielen Arbeitsplätzen erheblichst gestört werden. Die Erholungsräume Am Ufer des Groß Glienicker See, des Sacrower See, des Krampnitzer Sees und des Fahrländer Sees werden schon heute erheblich, im Sommer unerträglich übergenutzt. Der aus der vorgeschlagenen FNP Änderung erwachsenden Zuwachs des Erholungsdruckes auf diese Natur- und Erholungsräume und des FFH Gebietes Döberitzer Heide sind nicht untersucht und nicht hinnehmbar, noch regulierbar oder ausgleichbar, wie die Zustände der letzten Jahre an den Seen im Sommer zeigen.

 

Das Landschaftsbild und die Erholungsräume würden erheblichen Schaden - bis zur Zerstörung der Naturräume - begründet befürchten lassen, wenn eine dem FNP Änderungsvorschlag entsprechende Nutzung möglich würde.

 

Von der Qualität dieses Landschaftsbildes und Erholungsräume ist jedoch das Leben in der Region von erheblicher Bedeutung, so auch für die Einwohner des Ortsteils Groß Glienickes. Auch aus Sorge um dieses einmalige Landschaftsbild und Erholungsräume sind die Ziele des FNP Änderung abzulehnen, da die Auswirkungen nicht nachvollziehbar und glaubwürdig untersucht sind und drohen unwiderruflich vernichtet zu werden. 

 

Denkmalsschutz

 

Nach den Planungen werden wohl nur 25% im Denkmal gebaut. Die Neubauten überformen den Ansatz des vorhandenen Denkmals total. Eine derart hoch verdichtete Lage würde eine nicht hinnehmbare Überformung des Gebietes darstellen. Die vorgeschlagenen Baudichten sind daher allein auf das Maß der vorhandenen denkmalgeschützten Gebäudekulisse zu begrenzen.  

Die vorgeschlagene Verdichtung ist mit einer Besiedlung im ländlichen Bereich nicht vereinbar und widerspricht dem Baudenkmal-Ensemble.

 

Krampnitz ist nicht die Hamburger Hafenstadt, noch die Wasserstadt in Spandau!

 

Finanzen

 

Wegen der ungeklärten Kosten der Entwicklungsmaßnahmen - auch und vor allem im Betrieb - würde die vorgeschlagenen FNP Änderung zu einem Finanzdesaster r die LHP führen. Es entsteht der Eindruck, dass bei dieser FNP Änderung die Gemeinwohlinteressen nicht ausreichend berücksichtigt werden.

Die finanziellen Auswirkungen sind nicht dargelegt und unabhängig geprüft. Es wird befürchtet, dass auch durch die überdimensionierte Größe und Dichte die finanziellen Folgen für die LH P zum Bau und vor allem später im Betrieb zu erheblichen Zuschussbedarfen und Belastungen der Finanzhaushalte der LH P führen werden, die die sonstige finanzielle Leistungsfähigkeit der LH P erheblich einschränken werden.

 

Das Gemeinwesen, die LHP, das Land Brandenburg sowie der Bund sollen offenbar einen sehr hohen Beitrag an Infrastrukturfolgekosten tragen, während der Beitrag der profitierenden Vorhabenbegünstigten eher sehr überschaubar, bzw. nicht dargestellt sind.

 

Fazit:

Dem FNP Änderungsentwurf mangelt es zum einen an inhaltlicher Verständlichkeit, Überzeugungskraft, Nachvollziehbarkeit, Richtigkeit und Schlüssigkeit.

 

Die vorgeschlagene  FNP-Änderung kann aus den o. g. Gründen, wegen erheblicher nicht ausräumbarer Bedenken hinsichtlich des Denkmalschutzes, die Finanzen und finanzieller Leistungshigkeit der LH Potsdam, den Schäden für das Landschaftsbild und die Erholungsräume, den nicht ausräumbaren Widersprüchen und Konflikten zum Landschaftsplan, des Umwelt- und Naturschutzes, der daraus resultierenden Verkehrsbelastungen, auch und insbesondere auf den Ortsteil Groß Glienicke und dem extremen Widerspruch zu den Zielen des Landesentwicklungsplans der Hauptstadtregion vom Ortsbeirat des Ortsteils Groß Glienicke nicht zugestimmt werden.

Wenn dieser FNP Änderungsvorschlag beschlossen würde, befürchtet der Ortsbeirat, dass es sicher zu schädlichen Umwelt-, Verkehrs-, Gesundheitsauswirkungen für die Region und insbesondere dem Ortsteil Groß Glienicke kommen wird.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird daher gebeten, diese FNP Änderung abzulehnen!

 

Der Ortsvorsteher wird beauftragt, diesen Beschluss unverzüglich, vor dem Auslegungsende, dem 20.11.2020, dem Oberbürgermeister fristgerecht zu übermitteln.

 

Darüber hinaus soll der Ortsvorsteher diesen Beschluss der GL und dem Minister für Infrastruktur und Landesplanung zur Kenntnisnahme und Bitte um Hilfestellung übermitteln.

 

 

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