19.01.2021 - 4.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erinnert, dass die Vorlage bereits in der Novembersitzung in erster Lesung eingebracht worden ist. Zwischenzeitlich liegen die Voten der meisten Ortsbeiräte und des Ausschusses für Bildung und Sport vor, welche den Ausschussmitgliedern übermittelt worden sind, einschließlich der verwaltungsseitigen Empfehlung zum Umgang mit den Voten. Anhand einer Präsentation geht Frau Holtkamp auf die Änderungen im Einzelnen kurz ein (siehe rote Darstellung in der Anlage 3, beigefügt als Anlage zur heutigen Sitzung).

 

 

Herr Pfrogner spricht den Bebauungsplan Nr. 2, Horstweg-Süd, 6. Änderung, TB Horstweg/Schlaatzweg-Nuthewiesen an. Insbesondere der ganze Kreuzungsbereich bedarf seiner Ansicht nach einer perspektivischen Betrachtung. Herr Pfrogner bittet deshalb in einer der nächsten Sitzungen die städtebauliche Zielstellung vorzustellen.

 

 

Sitzungspause von 19.05 Uhr bis 19.15 Uhr

 

 

Herr Dr. Zöller hinterfragt die gesamtstädtische Bedeutung für den Bebauungsplan Nr. 170 Klinik Bayrisches Haus.

 

 

Herr Rubelt erinnert an die Erläuterungen im Rahmen der Behandlung des Aufstellungsbeschlusses in der Dezember-Ausschusssitzung. Die Planung sei ein Angebot für die Infrastruktur zur Versorgung mit solchen Dienstleistungen.

 

 

Herr Jäkel greift das Votum aus dem Ortsbeirat Eiche zur Aufnahme eines neuen Planverfahrens für das Bauvorhaben Kaiser-Friedrich-Straße 1 und 2 in die Priorität 1 auf und bittet dem Wunsch zu entsprechen. Nach kurzer Verständigung mit Herrn Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung), beantragt Herr Jäkel, das vorgenannte Planverfahren als Nachrücker einzuordnen (nach den Bebauungsplänen 81 und 158).

Der Antrag wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: 6/2/1

 

 

Auf Nachfragen von Frau Dr. Günther zum Bebauungsplan Nr. 170 „Bayerisches Haus“ sowie dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 38 „Villa Francke“ (Sammlermuseum) geht Herr Goetzmann erläuternd ein.

 

 

Frau Dr. Günther beantragt den Bebauungsplan Nr. 158 „Am Küssel“ (OT Grube) [derzeit auf Nachrückerposition] für die Priorität 1 im Tausch mit dem B-Plan Nr. 38 „Villa Francke“ vorzusehen.

Der Änderungsantrag wird zur Abstimmung gestellt:

Abstimmungsergebnis: 2/6/1 damit abgelehnt

 

 

Herr Dr. Niekisch fragt, ob die in Nachrückerposition genannten Bebauungspläne auch in der angegebenen Reihenfolge abgearbeitet werden.

 

 

Dies wird von Herrn Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) verneint. Dies sei abhängig von der Größe des abschließend bearbeiteten Bebauungsplanes in Priorität 1 und des Nachrücker-Bebauungsplanes. Diese sollte in etwa die gleiche Größe (Bearbeitungsumfang) haben.

 

 

Der Ausschussvorsitzende geht nochmals kurz auf die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte sowie des Ausschusses für Bildung und Sport ein und stellt die Vorlage, einschließlich der v.g. Änderung zum Bebauungsplan Kaiser-Friedrich-Str. 1-2 (OT Eiche) zur Abstimmung:

 

 

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2021 bis 2022 gemäß der in Anlage 3 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse

 

 

Einschließlich folgender Änderung in Anlage 3 (zum Stand vom 6.1.2021)

 

Aufnahme des Bebauungsplanes Kaiser-Friedrich-Str. 1-2 (OT Eiche) in die Position der weiteren Nachrücker in Priorität 1.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen