23.02.2021 - 5.2 Bebauungsplan 88 "Südflanke Park Sanssouci/Gesc...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung) erinnert, dass man sich zu diesem Grundstück bereits in früherer Sitzung verständigt habe. Die Aufbereitung durch die Verwaltung ist jetzt soweit fortgeschritten, dass die Vorlage zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 88 zur Einbringung in der Stadtverordnetenversammlung am 3.3.2021 vorliegt. Die Änderung des Bebauungsplanes ist erforderlich, um den Bestand des Künstler- und Atelierhauses „Scholle 51“ planungsrechtlich zu sichern. Anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) geht Herr Goetzmann auf die Planungsziele, den Verfahrensablauf sowie im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangene Stellungnahmen und deren Abwägung ein. Herr Goetzmann ergänzt, dass die Baugenehmigung erst auf der Grundlage des geänderten Bebauungsplanes möglich ist. Er bittet die Ausschussmitglieder sich sorgfältig mit dem Gegenstand der Abwägung in der vorgenannten Vorlage auseinanderzusetzen. Die Beteiligten haben angekündigt gegen die Änderung des Bebauungsplanes vorzugehen.

 

 

Frau Hüneke bestätigt die Dringlichkeit und empfiehlt einen Sofortbeschluss in der Stadtverordnetenversammlung.

 

 

Herr Goetzmann unterbreitet das Angebot bei bestehendem zusätzlichen Erörterungsbedarf eine fundierte Betrachtung in den Fraktionen zu vermitteln. Dazu wäre ein Signal an die Verwaltung vor dem 3.3.2021 erforderlich.

 

 

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Anlagen