25.05.2021 - 4.12 Machbarkeitsprüfung Brücke Kiewitt/Hermannswerder

Beschluss:
vertagt
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Frau Reimers bringt den Antrag ein und bittet eine Machbarkeitsprüfung hinsichtlich einer modernen Fußnger- und Radfahrerbrücke vorzunehmen.

 

 

Herr Schenke (Mobilität und technische Infrastruktur) erinnert, dass die Verwaltung bereits zu einem früheren Zeitpunkt mitgeteilt hat, dass aus verkehrlichen Gründen die Realisierung einer Brücke vom Schillerplatz nach Hermannswerder wünschenswert und gegenüber der Aufrechterhaltung einer Fährverbindung vorteilhaft wäre Weiterführende Beschlüsse wurden seitens der STVV bislang nicht getroffen. Die Maßnahme ist im aktuellen Entwurf des Fußverkehrskonzepts enthalten, welches in die Stadtverordnetenversammlung im Juni durch die Verwaltung als Beschlussvorlage eingebracht wird. Wenn die Bestätigung der Maßnahme erfolgt, kann die Maßnahme Teil des Verwaltungshandelns werden.

Die Bearbeitung einer Machbarkeitsstudie für eine Brücke an dieser renommierten Stelle wird dementsprechend komplex eingeschätzt. Neben Belangen aus der Bundeswasserstraßennutzung heraus, sind höchst sensible Belange des Naturschutz- und Denkmalrechts zu berücksichtigen. Weiterhin sind Vermessungsarbeiten und umfangreiche Baugrunduntersuchungen dazu erforderlich. Diese Ingenieurleistungen müssen im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben werden. Dabei ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens einem Jahr auszugehen. Die notwendigen Haushaltsmittel von ca. 100.000 €ssten dazu im Ergebnishaushalt 2022 eingestellt werden. Zeitlich wird eingeschätzt, dass von der Vergabe bis zur Vorlage von Ergebnissen ein Jahr benötigt wird.

 

 

Herr Jäkel betont, dass eine leistungsfähige Fähre gewollt sei und keine Brücke. Diese stelle einen erheblichen Eingriff in die Natur dar (Bsp. Wernigerode). Die Verwendung der Mittel zur Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie könnten an anderer Stelle eingesetzt werden.

 

 

Herr Dr. Niekisch zitiert aus einer Pressenotiz vom März 2019, dass die Thematik bereits früher schon einmal geprüft worden ist und die Berichterstattung im April 2019 vorliegen würde.

 

 

Herr Heuer äert, dass eine Brücke nachhaltiger wäre, gegenüber einer erforderlichen Fährunterhaltung.

 

 

Frau Hüneke bestätigt, dass eine erhebliche Summe erforderlich wäre, so dass es besser wäre, erst einmal zu entscheiden, ob man diese Brücke will oder nicht.

 

 

Herr Dr.Niekisch äert, dass Brücken ggf. auch für den Sport- und Segelbereich eine große Hürde darstellen könnte. Seiner Meinung nach wäre eine leistungsfähige Fähre (Hybrid) die denkbarere Lösung.

 

 

Herr Rubelt bestätigt, dass man sich mit der Situation bereits auseinandergesetzt habe und eine Fähre unwirtschaftlich sei. Es ist bereits dargelegt worden, dass zur Führung der Fähre nur jemand mit einem Kapitänspatent geeignet wäre. Zudem verweist Herr Rubelt darauf, dass es kaum eine Nutzung nach 16.30 Uhr gebe. Das Ziel des Fußverkehrskonzeptes sei es, Rad- und Fußngerverkehre dauerhaft anzubieten. Gegebenenfalls wäre eine Visualisierung über denen Studentenwettbewerb möglich.

 

 

Frau Reimers spricht sich gegen eine Fähre aus, da hier die Anschaffungskosten und für ein Dreischichtsystem 3 Personen mit Kapitänspatent auf Dauer aufzubringen wären. Die TU Berlin hat beispielsweise großartige Brückenkonstruktionen entworfen. Ein erster Schritt könnte sein, einen Entwurf von Studenten erarbeiten zu lassen.

 

 

Herr Schenke greift die angesprochene Information auf, welche in Form der Mitteilungsvorlage 19/SVV/0350 zum Beschluss 17/SVV/0478 Brücke Auf dem Kiewitt / Hermannswerder zur Stadtverordnetenversammlung im April 2019 vorgelegt worden ist. Eine qualifizierte weitere Untersuchung sei nur sinnvoll, um zu der Erkenntnis zu kommen, ob eine Brücke gewünscht wird.

 

 

Herr Kirsch macht aufmerksam, dass es sich hier um eine Halbinsel handelt und auch vom Land per Fahrzeug, Rad oder zu Fuß erreichbar sei und fragt, von wie vielen Personen die Fähre genutzt wird.

 

 

Herr Dr. Niekisch macht aufmerksam, dass es auf der Insel Hermannswerder vielfältige wirtschaftliche, pädagogische Nutzungen gibt, wie Hotel, Schule, Hospiz etc. Würde die Fähre öfter fahren, würde auch mehr Nutzung erfolgen.

 

 

Herr Jäkel gibt zu bedenken, dass selbst bei einer Entscheidung für eine Brücke, bis zum Zeitpunkt der Errichtung der Fährbetrieb erforderlich wäre.

 

 

Frau Heigl zitiert aus der angeführten Mitteilungsvorlage:

Der Auftrag 17/SVV/0478 beinhaltet 2 Prüfaufträge, die die bestehende Fährverbindung zwischen Kiewitt und Hermannswerder betreffen:

1.Ersatz der Seilfähre durch eine Brücke für Fuß- u. Radverkehr

2.Ersatz der Seilfähre durch ein solar betriebenes Fahrgastschiff. Potenzielle Fördermöglichkeiten für beide Varianten sollen geprüft werden.

Nach einem ersten groben Variantenvergleich hätte sowohl der Bau einer Brücke als auch der Einsatz eines frei fahrenden Solarschiffes Vorteile gegenüber dem Fortbestand der Seilfähre.

Diese liegen vor allem in:

  • der Zuverlässigkeit (keine bzw. kaum Havarien bei Brücke oder Schiff)
  • der zeitlichen Nutzbarkeit der Verbindung, die bei einer Brücke quasi uneingeschränkt ist.

Wesentliche Nachteile sind:

  •                               - die höheren Investitionskosten (z.B. Brücke ca. 7 Mio €r Planung und Bau, siehe dazu auch Hinweise unter Punkt „finanzielle Auswirkungen“),
  •                               - der Eingriff durch eine Brücke in das Landschaftsbild (Schnittpunkt vieler Sichtachsen) und die denkmalgeschützte Gesamtanlage Schillerplatz

-          die hohen Betriebskosten bei einem frei fahrenden Solarschiff (Besatzung mit 2 Personen und längere Betriebszeiten).“

 

 

Frau Hüneke lt auch eine Visualisierung mit Studenten für schwierig durchführbar, was den Aspekt der stadtverträglichen Prüfung betrifft.

 

 

Frau Dr. Günther teilt mit, dass es an der TU Berlin sogenannte Entwurfsseminare gibt. Die Anfrage ist sicher möglich, aber nicht nur mit einer Konzentration auf Brücken sondern auch auf maritime Systeme.

 

 

Frau Reimers bittet ggf. auch zu überlegen, ob eine Brücke an ganz anderer Stelle sinnvoll sei und so eine Verbindung mit der Stadt über einen Brückenschluss möglich wäre. Als Antragstellerin stellt sie den Antrag nochmals zurück und wird sich melden, wenn der Antrag erneut auf die Tagesordnung des SBWL-Ausschusses genommen werden soll.

 

 

Herr Rubelt rät die vertiefende Diskussion nicht zu lange aufzuschieben.

 

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