27.05.2021 - 3.7 Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring", Abwägu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Brunne (Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation (die im Ratsinformationssystem zur Sitzung hinterlegt ist) ein.

 

 

Herr Raschke kritisiert, dass hier das Potsdamer Baulandmodell überhaupt nicht funktioniert habe. Es ist kein sozialer Wohnungsbau vorgesehen, weswegen die Vorlage abzulehnen ist.

 

 

Auch Herr Berlin bekräftigt, dass ohne sozialen Wohnungsbau der Vorlage nicht zugestimmt werden kann. Zudem kritisiert er im Hinblick auf die Abholzung die Schaffung von Tatsachen.

 

 

Frau Dr. Haebel erkundigt sich, wie der vernichtete Wald kompensiert wird.

 

 

Frau Brunne erläutert bezüglich der Kompensation, dass zweidrittel in dem Gebiet selbst vorgenommen wird, beispielsweise durch Dachbegrünung oder öffentliche Grünflächen. Ein Drittel wird außerhalb des Plangebietes erfolgen, nämlich durch einen Waldausgleich in Groß Glienicke.

 

 

Auf detailliertere Nachfragen von Frau Dr. Haebel und Herrn Raschke geht Frau Brunne ein. Frau Dr. Haebel kann jedoch keine wirkliche Kompensation in den Ausführungen der Verwaltung erkennen.

 

 

Herr Finken sieht zum ursprünglichen Plan eine deutliche Verbesserung im Hinblick auf Grünflächen und Denkmalschutz. Er wird der Vorlage zustimmen.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der erneuten Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Betroffenenbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring“ entschieden (gemäß Anlagen 5 und 6).
  2. Dem Städtebaulichen Vertrag zum Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring" wird zugestimmt (siehe Anlage 9).
  3. Der Bebauungsplan Nr. 145 "Am Humboldtring" wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlagen 7 und 8).

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen