08.06.2021 - 5.1 Bebauungsplan Nr. 142 "Schulstandort Waldstadt ...

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Herr Kümmel (Gescftsstelle Bauen und Projekte) informiert anhand einer Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt wird, über die beabsichtigte Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB. Er erinnert an den bisherigen Ablauf des Verfahrens und die im Ergebnis mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 6. November 2019 getroffenen Leitentscheidung II zum Schulstandort Waldstadt Süd (19/SVV/0193). Den in der Leitentscheidung getroffenen Anforderungen wurde entsprochen, so dass die öffentliche Auslegung für den Zeitraum vom 12.07.2021 bis zum 20.08.2021 vorgesehen ist.

 

 

Herr Pfrogner erkundigt sich, um welche Art von Verfahren es sich hierbei handelt, da zu diesem Tagesordnungspunkt keine Unterlagen ausgereicht worden sind.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) erinnert an die 2. Leitentscheidung, die zu diesem Bebauungsplan getroffen worden ist. Mit der vorliegenden klaren Orientierung wurden die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung vorbereitet. Ansinnen der Verwaltung war es, heute im SBWL-Ausschuss darüber zu informieren.

 

 

Herr Rubelt bestätigt, dass es sich hier um eine Information handelt.

 

 

Der Argumentation kann sich Herr Pfrogner nicht anschließen und bringt zum Ausdruck, dass eine Leitentscheidung keine Vorlage ersetzen nne. Diese sei vielmehr als städtebauliche Zielstellung einzustufen.

 

 

Herr Dr. Niekisch bestätigt die Ausführungen der Verwaltung. Die Leitentscheidung ist in Abstimmung mit der Politik und dem Ministerium erarbeitet worden, auf deren Grundlage die Unterlagen zur öffentlichen Auslegung erarbeitet worden sind.

 

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Anlagen