01.06.2022 - 6.6 Erbbauzinssätze der LHP

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Finanzen empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen und Ergänzungen sowie der Streichung des 2. und 3. Absatzes zuzustimmen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die bestehenden Erbbaupachtzinssätze Erbbauzinssätze der LHP (für Wohnzwecke, für soziale Zwecke und für Gewerbe) zu überarbeiten überarbeitet werden können.

 

Das Deutsche Institut für Urbanistik soll ergänzend hinzugezogen werden.

 

Dem Finanzausschuss ist im III. Quartal 2022 zu berichten.

 

 

Der Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfiehlt, dem Antrag in der Fassung des Ausschusses für Finanzen mit einer Terminanpas­sung, wie folgt zuzustimmen:

 

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.

Dem Finanzausschuss ist im III. IV. Quartal 2022 zu berichten.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Finanzen empfohlenen Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Abstimmung:

Die vom Werksausschuss Kommunaler Immobilien Service empfohlene Terminanpassung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die bestehenden Erbbauzinssätze der LHP (für Wohnzwecke, für soziale Zwecke und für Gewerbe) überarbeitet werden können.

 

Das Deutsche Institut für Urbanistik soll ergänzend hinzugezogen werden.

 

Dem Ausschuss für Finanzen ist im IV. Quartal 2022 zu berichten.

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Anlagen