23.02.2022 - 4 Beschluss zur Höhe des Kreditrahmens der Entwic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Der Beigeordnete r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Umwelt, Herr Rubelt, erläutert die Vorlage an Hand einer Powerpoint-Präsentation. Redebedarf besteht hierzu nicht, so dass die Vorlage zur Abstimmung gestellt wird:

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

 

  1. Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Potsdam GmbH zur bedarfsbezogenen Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme „Krampnitz“ beträgt für das Jahr 2022 höchstens 26.000.000,00 €. Die Kreditaufnahme hat bedarfsbezogen zu erfolgen. Die Vertragsgestaltung sollte möglichst Sondertilgungen zulassen und maximal eine Laufzeit bis zum 31.12.2038 festschreiben. Können Sondertilgungen nicht vereinbart werden, so ist über die Wahl der Zinsbindungsfristen die Möglichkeit zu Sondertilgungen offen zu halten.

 

  1. Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Potsdam GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2022 schriftlich zuzustimmen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12115&TOLFDNR=145141&selfaction=print