14.12.2022 - 5 Beschluss zur Höhe des Kreditrahmens der Entwic...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Kümmel, Geschäftsstelle Bauen, erläutert die Vorlage anhand einer Powerpoint-Präsentation (dem Tagesordnungspunkt im Ratsinformationssystem als Anlage beigefügt).

 

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Der Hauptausschuss beschließt:

 

  1. Der Kreditrahmen der Entwicklungsträger Potsdam GmbH zur bedarfsbezogenen   Kommunalkreditaufnahme für die Entwicklungsmaßnahme „Krampnitz“ beträgt für das Jahr 2023 höchstens 27.000.000,00 €. Die Kreditaufnahme hat bedarfsbezogen zu erfolgen. Die Vertragsgestaltung sollte möglichst Sondertilgungen zulassen und maximal eine Laufzeit bis zum 31.12.2038 festschreiben. Können Sondertilgungen nicht vereinbart werden, so ist über die Wahl der Zinsbindungsfristen die Möglichkeit zu Sondertilgungen offen zu halten.

 

  1. Der Oberbürgermeister und einer seiner Stellvertreter werden gem. § 57 (2) BbgKVerf ermächtigt, den Kreditaufnahmen der Entwicklungsträger Potsdam GmbH innerhalb des beschlossenen Kreditrahmens für das Jahr 2023 schriftlich zuzustimmen.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12129&TOLFDNR=150716&selfaction=print