05.04.2022 - 3.1 Hochwertige Verwertung von Bioabfällen

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Herr Wiedemann (Bereich öffentlich-rechtlicher Entsorgungsträger, Abfallentsorgung) bringt die Vorlage ein.

Er informiert, im Ergebnis bereits erfolgter Präsentationen in den Fachausschüssen und im politischen Raum wird durch die Verwaltung, federführend durch den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger, eine ergänzende Unterlage mit weiteren Erläuterungen für ein besseres Versndnis der fachlichen Aussagen bzw. zur Beantwortung von Fragestellungen (u.a. Herr Jäkel) erarbeitet. Diese Unterlage wird der Beschlussvorlage neben dem Variantenvergleich noch als Anlage 2 beigefügt.

 

 

Herr Erchinger (Firma GAVIA) stellt den Variantenvergleich anhand einer Präsentation vor, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt ist.

 

 

Frau Reimers weist darauf hin, dass diese Vorlage nicht in den hiesigen Ausschuss gehört. Thematisch sei der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität zuständig.

 

 

Der Vorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung.

 

 

Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam nimmt Verhandlungen mit dem Landkreis Havelland, der Stadt Brandenburg an der Havel und dem Landkreis Ostprignitz-Ruppin mit dem Ziel der Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinsamen hochwertigen Bioabfallverwertung in einer Bioabfallvergärungsanlage am Standort Schwanebeck auf.

 

  1. Die Verwaltung wird in enger Zusammenarbeit mit den anderen Partnern mit den Vorbereitungen zur Gründung eines Zweckverbandes zur gemeinschaftlichen Bioabfallverwertung beauftragt.

 

  1. Die Landeshauptstadt Potsdam wird ab dem Jahr 2025 eine Jahresmenge von mindestens 9.000 bis 10.000 Mg in der gemeinsamen Anlage zur Bioabfallvergärung einbringen.

 

  1. Die Verwaltung wird regelmäßig im Hauptausschuss über den Stand der Verhandlungen zur Interkommunalen Zusammenarbeit informieren.

 

  1. Nach Abschluss der Verhandlungen wird die Stadtverordnetenversammlung abschließend über die Art und den Umfang der Interkommunalen Zusammenarbeit beschließen.

 

 

Reduzieren

Dokument nicht im Bestand.
Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen