25.08.2022 - 3.6 Tempo 30 als Regelhöchstgeschwindigkeit erprobe...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Twerdy bringt den Antrag ein.

 

 

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) befürwortet den Beitritt der LHP zur Initiative „Lebwenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten eine neue kommunale Initiative für stadtverträglichen Verkehr“, wie im 1. Punkt des Antrages erbeten. Die Thematik Tempo 30, Geschwindigkeitsreduzierung etc. ist in der Stadtverordnetenversammlung bereits vielfach in Form von Anträgen, Anfragen etc. diskutiert worden. Eine Übersicht aus dem Zeitraum seit 2018 kann der Niederschrift als Anlage beigefügt werden.

Zur Umsetzung des im 2. Punkt angesprochenen Auftrages bedarf es jedoch eines gesetzlichen Rahmens, welcher im Moment noch nicht vorliegt. Die Durchführung eines Modellversuches ist erst möglich, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind. Desweiteren bittet Herr Niehoff die terminliche Festlegung im 3. Punkt auf das 4. Quartal zu ändern.

 

 

Herr Adler schließt sich den Ausführungen von Herrn Niehoff an, dem 1. Punkt zu folgen. In den Wohngebieten besteht in der Regel schon die Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30, so dass er für die SPD-Fraktion die Ablehnung des Antrages (mit Ausnahme des 1. Punktes) empfiehlt.

 

 

Herr Finken schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an, da es bereits Bereiche mit der der Regelgeschwindigkeit 30 gebe, in denen entsprechende Erfahrungen gesammelt werden können. Ein Beschluss sei nicht erforderlich.

 

 

Von Herrn Kuppert hingegen wird Behandlungsbedarf gesehen. Der Beitritt sei nur ein erster Schritt.

 

 

Herr Rubelt merkt an, wie wichtig es sei,als Kommunen gemeinsam aufzutreten und hält ein deutliches Signal aus der Stadtverordnetenversammlung zum Beitritt für gut.

 

 

Nach kurzer Verständigung erfolgt Einigung, den Antrag mit folgender Änderung/Ergänzung zur Abstimmung zu bringen:

 

-          Der zweite Punkt wird um die Worte „sofern die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind.“ ergänzt.

-          Im dritten Punkt wird statt des 3. Quartals, das 4. Quartal 2022 festgelegt

 

Der Ausschussvorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung:

 

 

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Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, für die Landeshauptstadt Potsdam der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten eine neue kommunale Initiative für stadtverträglicheren Verkehr“ des Deutschen Städtetages beizutreten.

 

  1. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Rahmenbedingungen für einen Modellversuch zur testweisen Einführung von Tempo 30 als Regelgeschwindigkeit innerorts in einem abgegrenzten Stadtgebiet zu untersuchen und anschließend den Modellversuch durchzuführen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen geschaffen worden sind.

 

  1. Dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität ist bis Ende des 3. 4. Quartals 2022 ein Vorschlag zu unterbreiten, welches abgegrenzte Stadtgebiet in Potsdam für einen solchen Modellversuch sinnvoll nutzbar wäre.

 

  1. Der Versuchsaufbau soll so gewählt werden, dass neben Betrachtungen des Verkehrsflusses auch Fragen der Verkehrssicherheit besondere Berücksichtigung finden. Da eine Tempo-30-Regelung immer dann einen besonderen Einfluss auf den ÖPNV hat, wenn er sich den Straßenraum mit dem motorisierten Verkehr teilt, soll für den Versuch auch der Verkehrsbetrieb Potsdam eingebunden werden.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?SILFDNR=12239&TOLFDNR=147341&selfaction=print