01.03.2023 - 8.12 Generalmietverträge für das Sonderbauprogramm d...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Auf eine Einbringung der Vorlage wird verzichtet; die vorliegende Fassung wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, Generalmietverträge mit der ProPotsdam GmbH über die Anmietung der folgenden 3 Neubauvorhaben zu schließen:

Vorhaben

Anzahl der Wohnungen

Wohnfläche

Anfängliche Netto-kaltmiete / Jahr

Mietzweck

Gluckstraße 14480 Potsdam

21

1.728,00

243.648,- Euro

Soziale Zwecke

Patrizierweg 14480 Potsdam

35

3.298,61 m²

625.220,- Euro

Soziale Zwecke

Wieselkiez
14478 Potsdam

50

4.247,75 m²

680.490,- Euro

Soziale Zwecke

 

 

Die Verträge umfassen folgende wesentliche Regelungen:

  1. Mietgegenstand sind die o.g. 3 Liegenschaften mit insgesamt 106 Wohnungen auf einer Wohnfläche von insgesamt 9.274,36 sowie allen Neben- und Freiflächen.
  2. Alle Wohnungen unterliegen einer Mietpreis- und Belegungsbindung nach dem Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetz mit einer Laufzeit von 25 Jahren.
  3. Die Wohnungen werden durch die Landeshauptstadt Potsdam, Fachbereich Wohnen, Arbeit und Integration, in öffentlich-rechtlicher Nutzung an Zielgruppen der sozialen Wohnraumförderung des Landes Brandenburg überlassen.
  4. Die berechnete anfängliche Nettokaltmiete (NKM) beträgt für alle drei Vorhaben zusammen 1.549.358,- EUR / Jahr zzgl. Nebenkosten; die Nettokaltmiete steigt jährlich um 2 %.
  5. Die Mietverträge treten mit Übergabe der Wohnungen, frühestens beginnend ab dem 4. Quartal 2023, in Kraft und ist auf den Bindungszeitraum (25 Jahre) begrenzt.

 

Zur Gewährleistung einer Nutzung der Mietobjekte für soziale Zwecke wird zu Gunsten der Landeshauptstadt Potsdam jeweils beschränkt persönliche Dienstbarkeiten bestellt und in den jeweiligen Grundbüchern an rangbereiter Stelle eingetragen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen