15.05.2024 - 5.10 Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“, Aufst...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ortsbeirat Uetz-Paaren empfiehlt, der Vorlage mit folgender Ergänzung in Bezug auf die Ortsteilbezeichnung zuzustimmen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2) und eine Rahmenplanung für den Ort Uetz-Paaren zu erarbeiten.
  2. Für Uetz-Paaren wird eine Rahmenplanung erarbeitet, die auch die Ziele für den Bebauungsplan Nr. 182 konkretisiert. Das Verfahren wird für die Fortschreibung der Prioritätenliste Stadtplanung Ende 2024 für die Priorität 1 vorgesehen.
  3. Sofern sich aus der Rahmenplanung Uetz-Paaren für einzelne Flächen Potentiale zur Festsetzung von zusätzlichem Wohnungsneubau ergeben, sind vor Beginn der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Absatz 1 BauGB mit den von der künftigen Planung Begünstigten Zustimmungserklärungen gemäß Potsdamer Baulandmodell abzuschließen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage in der Fassung des Ortsbeirates Uetz-Paaren zuzustimmen.

 

Anschließend bringt der Stadtverordnete Said namens der Fraktion AfD einen Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0315-01 (siehe TOP 5.10.1) ein und beantragt darüber die namentliche Abstimmung.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ortsbeirat Uetz-Paaren empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird der Änderungs-/Ergänzungsantrag mit der DS-Nr. 24/SVV/0315-01 namentlich zur Abstimmung gestellt:

 

Abstimmung:

Dieser wird

mit 42 Nein-Stimmen abgelehnt,

bei  2 Ja-Stimmen

und 4 Stimmenthaltungen.

 

Im Weiteren wird die ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 182 „Sandfeldweg Uetz“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 1 und 2), der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB zu ändern (gemäß Anlagen 1 und 2) und eine Rahmenplanung für den Ort Uetz-Paaren zu erarbeiten.
  2. Für Uetz-Paaren wird eine Rahmenplanung erarbeitet, die auch die Ziele für den Bebauungsplan Nr. 182 konkretisiert. Das Verfahren wird für die Fortschreibung der Prioritätenliste Stadtplanung Ende 2024 für die Priorität 1 vorgesehen.
  3. Sofern sich aus der Rahmenplanung Uetz-Paaren für einzelne Flächen Potentiale zur Festsetzung von zusätzlichem Wohnungsneubau ergeben, sind vor Beginn der frühzeitigen öffentlichen Auslegung gemäß §3 Absatz 1 BauGB mit den von der künftigen Planung Begünstigten Zustimmungserklärungen gemäß Potsdamer Baulandmodell abzuschließen.
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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen