09.03.2004 - 3.4 Abwägungsbeschluss zur Entwicklungs- und Ergänz...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Durch den Ausschussvorsitzenden wird an den der Verwaltung erteilten Auftrag erinnert. Die Umsetzung liegt den Teilnehmern vor.

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) gibt kurze Erläuterungen zur Vorlage und geht auf Rückfragen ein.

 

Reduzieren

Beschlusstext:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

1. Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 Abs. 6 BauGB wird über die Stellungnahmen der Bürger und Träger öffentlicher Belange zur Entwicklungs- und Ergänzungssatzung  entschieden (gemäß Anlage 1a bis 1c).

 

2. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ ist aus dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 „Katharinenholzstraße / Ribbeckstraße" gemäß § 2 Abs. 4 BauGB herauszulösen (siehe Anlagen 1 und 2).

 

3. Die Entwicklungs- und Ergänzungssatzung „Lendelallee“ wird gemäß § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 und 3 BauGB beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (s. Anlage 2).

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:          8

Nein-Stimmen:      0

Enthaltungen:       0

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage