08.02.2005 - 6.4 Verständigung zu...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Herr Scheffler (KIS) berichtet, dass das Grundstück 2003 verkauft worden ist und noch mit 2

Kleingärten belegt war. VGS und Pächter wurden vorher informiert, dass eine Verkauf vorgesehen ist,

diese haben zugestimmt das Pachtverhältnis gegen entsprechende Entschädigung aufzugeben, wenn

es die neue Eigentümerin wünscht.

 

 

Mit Schreiben vom 21.11.04 haben sich die Pächter an die Vorsitzende der

Stadtverordnetenversammlung gewandt und beklagt, dass doch so schnell nicht gebaut wird.

Die Eigentümerin wurde jedoch durch den Erwerb nicht verpflichtet, das Grundstück zu bebauen. Es

besteht auch keine Pflicht zur Aufhebung des Pachtvertrages und zur Zahlung der Entschädigung.

 

Man verständigt sich darauf, dass die Stadt vermittelnd auf Käufer und Pächter zugeht.

 

 

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