25.09.2024 - 7.10 Tempo 30 im Stadtgebiet
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.10
- Zusätze:
- Fraktion DIE aNDERE
- Datum:
- Mi., 25.09.2024
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
24/SVV/0679 Tempo 30 im Stadtgebiet
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion DIE aNDERE
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen/ Ergänzungen zuzustimmen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, in welchen zusätzlichen Bereichen ab wann eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen kann. Hierbei sollen die alle Spielräume für die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in den Potsdamer Straßen, die die Reform des Straßenverkehrsgesetzes eröffnet, so schnell und so weit zu nutzen wie das rechtlich möglich ist.wie möglich genutzt werden. In dem Vorschlag ist auszuweisen und zu begründen, in welchen Bereichen eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht möglich ist.
Der Vorschlag soll dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität spätestens im Mai 2025 vorgelegt werden.
Die Stadtverordnetenversammlung soll spätestens im März 2025 unterrichtet werden, in welchen Bereichen ab wann zusätzlich eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen soll und in welchen Bereichen dies aus welchen Gründen nicht möglich ist.
Die vom Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität empfohlenen Änderungen/Ergänzungen werden
mit Stimmenmehrheit angenommen.
Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, einen Vorschlag zu erarbeiten, in welchen zusätzlichen Bereichen ab wann eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h erfolgen kann. Hierbei sollen alle Spielräume für die Festsetzung einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in den Potsdamer Straßen, die die Reform des Straßenverkehrsgesetzes eröffnet, so schnell wie möglich genutzt werden. In dem Vorschlag ist auszuweisen und zu begründen, in welchen Bereichen eine Geschwindigkeitsreduzierung nicht möglich ist.
Der Vorschlag soll dem Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität spätestens im Mai 2025 vorgelegt werden.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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142,6 kB
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