07.06.2006 - 3.19 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 ...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:

 

Als Punkt 3. wird angefügt:

Die Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.

 

Zusätzlicher Auftrag an die Verwaltung:

Der städtebauliche Vertrag ist auf der Grundlage der von der Verwaltung vorgetragenen Erklärung über die Zusagen des Investors bis zur StVV in die veränderte Form zu bringen.

 

 

Zu dieser DS wurden fehlende Seiten und Austauschseiten an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und die Fraktionen ausgereicht.

 

Abstimmung:

Die Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 3 wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei 3 Gegenstimmen

und 2 Stimmenthaltungen.

Reduzieren

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.      Im Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einschließlich der vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ entsprechend entschieden (siehe Anlage 1a und 1b).

 

2.      Der Bebauungsplan  Nr. 34-1 „Ribbeckstraße / Blumenstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen, die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).

 

3.      Die Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.

 

Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen,

bei einigen Gegenstimmen

und einigen Stimmenthaltungen.

 

 

Die Fraktionen BürgerBündnis/FDP und Bündnis 90/Die Grünen haben bei der Abstimmung der DS 06/SVV/0390 mit „NEIN“ gestimmt.

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen