07.06.2006 - 3.19 Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 34 - 1 ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.19
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Datum:
- Mi., 07.06.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beantwortung
- Federführend:
- FB Stadtplanung und Bauordnung
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der Ausschuss für Stadtplanung und Bauen hat
der Vorlage mit folgender Ergänzung zugestimmt:
Als Punkt 3. wird angefügt:
Die Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.
Zusätzlicher Auftrag an die Verwaltung:
Der städtebauliche Vertrag ist auf der Grundlage der von der Verwaltung vorgetragenen Erklärung über die Zusagen des Investors bis zur StVV in die veränderte Form zu bringen.
Zu dieser DS wurden fehlende Seiten und Austauschseiten
an die Mitglieder des Ausschusses für Stadtplanung und Bauen und die Fraktionen
ausgereicht.
Abstimmung:
Die Ergänzung des Beschlusstextes um einen Punkt 3 wird
mit Stimmenmehrheit angenommen,
bei 3 Gegenstimmen
und 2 Stimmenthaltungen.
Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt:
1.
Im
Rahmen der Abwägung gemäß § 1 (6) BauGB wird über die Anregungen der Bürger und
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange einschließlich der
vereinfachten Änderung zum Bebauungsplan Nr. 34-1 „Ribbeckstraße /
Blumenstraße“ entsprechend entschieden (siehe Anlage 1a und 1b).
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 34-1
„Ribbeckstraße / Blumenstraße“ wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen,
die dazugehörige Begründung wird gebilligt (siehe Anlage 2).
3.
Die
Detailplanung für den Parkplatz ist mit den Denkmalbehörden abzustimmen. Im
Genehmigungsverfahren sind für den Parkplatz einschränkende Öffnungszeiten
insbesondere in den Nachtstunden festzulegen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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