06.12.2006 - 5.6 Public Corporate Governance Kodex (DS 06/SVV/0650)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Zusätze:
- Fraktion DIE LINKE. PDS
- Datum:
- Mi., 06.12.2006
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 13:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion Die Linke
- Beschluss:
- an Gremium überwiesen
Beschlussvorschlag:
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Entwurf „Leitlinien guter
Unternehmensführung“ (Beschluss 06/SVV/0650) wird (wie aus der Anlage ersichtlich) um
den Abschnitt III. (bisheriger
Abschnitt III. wird Abschnitt IV.)
ergänzt:
III. Gewährleistungspflichten
der Landeshauptstadt Potsdam für Beteiligungsunternehmen mit hervorgehobener
Bedeutung für das Gemeinwohl und deren besondere Verantwortung für eine gute
Unternehmensführung
- Die Beteiligungsunternehmen der
Landeshauptstadt Potsdam
- Stadtwerke
Potsdam GmbH
- Pro Potsdam
GmbH
- Klinikum
„Ernst von Bergmann“ GmbH
sind aufgrund ihres
Unternehmenszweckes Unternehmen mit hervorgehobener Bedeutung für das
Gemeinwohl in der Landeshauptstadt und tragen darum eine besondere
Verantwortung für die Einhaltung der durch diesen Kodex gesetzten Anforderungen
an eine hohe Unternehmenskultur. Daraus leitet sich zugleich die Verpflichtung
für die Landeshauptstadt Potsdam ab, die
politischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für die Tätigkeiten
dieser Unternehmen planmäßig und auf Dauer unter städtischer Beteiligung zu
gewährleisten.
- Bei
den Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle im Zusammenwirken der
Beteiligten (Abschnitt II) ist aufgrund der umfangreichen Außenwirkungen
dieser Unternehmen, bei denen Interessenkonflikte zwischen den einzelnen
Bevölkerungsgruppen nicht auszuschließen sind, besonderer Wert auf die Ausgestaltung der
wechselseitigen Informations- und Konsultationsbeziehungen von Beginn der
Planung, Durchführung, aber auch bei Störungen des Wirtschaftsablaufes zu
legen, weil dadurch ein großes Maß an Transparenz der jeweiligen Prozesse
und ihrer Nachvollziehbarkeit in der Öffentlichkeit gewährleistet werden
kann.
- Informiertheit
und Transparenz, die sich nicht nur auf die formalrechtlichen
Anforderungen beschränken dürfen, eröffnen Möglichkeiten der Mitwirkung
von Bürgern, vor allem dann, wenn sich die Unternehmenstätigkeiten
unmittelbar auf deren materiellen und kulturellen Bedürfnisse auswirken.
Darauf bezogene hoheitliche Maßnahmen der Landeshaupt Potsdam (Satzungen,
Bebauungspläne u.a.) sind darauf von Beginn ihrer Vorbereitung und
Umsetzung abzustimmen und haben entsprechende Vorschläge und Einwände der
Unternehmen und der Öffentlichkeit als Ausdruck der Wahrnehmung ihrer
demokratischen Mitwirkungsrechte (Bürgerkommune, Bürgerhaushalt) zu
berücksichtigen.
- Soweit
Auswirkungen und Folgen der Unternehmenstätigkeit Personen betreffen, die
aus eigener Kraft negative soziale Auswirkungen weder teilweise oder gar
nicht zu tragen vermögen, hat die Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit
diesen Unternehmen vorausschauend eine angemessene soziale Begleitung zu
gewährleisten. Dabei ist auf der Grundlage der Wirtschaftskraft dieser
Unternehmen eine Überschreitung gesetzlicher Mindeststandards sozialer
Absicherung anzustreben.