06.12.2006 - 5.6 Public Corporate Governance Kodex (DS 06/SVV/0650)

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die DS 06/SVV/0894 wird vom Stadtverordneten Krause namens der Fraktion DIE LINKE. PDS eingebracht und  anschließend in den Hauptausschuss überwiesen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf „Leitlinien guter Unternehmensführung“ (Beschluss 06/SVV/0650) wird (wie aus der Anlage ersichtlich) um den  Abschnitt III. (bisheriger Abschnitt  III. wird Abschnitt IV.) ergänzt:

 

III.            Gewährleistungspflichten der Landeshauptstadt Potsdam für Beteiligungsunternehmen mit hervorgehobener Bedeutung für das Gemeinwohl und deren besondere Verantwortung für eine gute Unternehmensführung

 

  1. Die Beteiligungsunternehmen der Landeshauptstadt Potsdam

 

    • Stadtwerke Potsdam GmbH
    • Pro Potsdam GmbH
    • Klinikum „Ernst von Bergmann“ GmbH

 

sind aufgrund ihres Unternehmenszweckes Unternehmen mit hervorgehobener Bedeutung für das Gemeinwohl in der Landeshauptstadt und tragen darum eine besondere Verantwortung für die Einhaltung der durch diesen Kodex gesetzten Anforderungen an eine hohe Unternehmenskultur. Daraus leitet sich zugleich die Verpflichtung für die Landeshauptstadt Potsdam ab, die  politischen und verwaltungsmäßigen Voraussetzungen für die Tätigkeiten dieser Unternehmen planmäßig und auf Dauer unter städtischer Beteiligung zu gewährleisten.

 

  1. Bei den Maßnahmen zur Umsetzung und Kontrolle im Zusammenwirken der Beteiligten (Abschnitt II) ist aufgrund der umfangreichen Außenwirkungen dieser Unternehmen, bei denen Interessenkonflikte zwischen den einzelnen Bevölkerungsgruppen nicht auszuschließen sind, besonderer  Wert auf die Ausgestaltung der wechselseitigen Informations- und Konsultationsbeziehungen von Beginn der Planung, Durchführung, aber auch bei Störungen des Wirtschaftsablaufes zu legen, weil dadurch ein großes Maß an Transparenz der jeweiligen Prozesse und ihrer Nachvollziehbarkeit in der Öffentlichkeit gewährleistet werden kann.

 

  1. Informiertheit und Transparenz, die sich nicht nur auf die formalrechtlichen Anforderungen beschränken dürfen, eröffnen Möglichkeiten der Mitwirkung von Bürgern, vor allem dann, wenn sich die Unternehmenstätigkeiten unmittelbar auf deren materiellen und kulturellen Bedürfnisse auswirken. Darauf bezogene hoheitliche Maßnahmen der Landeshaupt Potsdam (Satzungen, Bebauungspläne u.a.) sind darauf von Beginn ihrer Vorbereitung und Umsetzung abzustimmen und haben entsprechende Vorschläge und Einwände der Unternehmen und der Öffentlichkeit als Ausdruck der Wahrnehmung ihrer demokratischen Mitwirkungsrechte (Bürgerkommune, Bürgerhaushalt) zu berücksichtigen.

 

  1. Soweit Auswirkungen und Folgen der Unternehmenstätigkeit Personen betreffen, die aus eigener Kraft negative soziale Auswirkungen weder teilweise oder gar nicht zu tragen vermögen, hat die Landeshauptstadt Potsdam gemeinsam mit diesen Unternehmen vorausschauend eine angemessene soziale Begleitung zu gewährleisten. Dabei ist auf der Grundlage der Wirtschaftskraft dieser Unternehmen eine Überschreitung gesetzlicher Mindeststandards sozialer Absicherung anzustreben.