04.12.2002 - 11 Rahmenkonzeption Bornstedt - Katharinenholzstra...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Die Vorlage wird durch den Stadtverordneten Dr. Seidel, Fraktion SPD, namens der Antragsteller/in eingebracht.

 

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

1.   Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Verfahrensschritte vorzubereiten, um für den in der Rahmenkonzeption (DS 02/SVV/0119) als Teilgebiet V5 ausgewiesenen Bereich Baurecht durch eine Festlegungs- und Entwicklungssatzung nach § 34 Abs. 4 Ziffern 2. und 3. BauGB zu schaffen.

 

2.   Dabei ist durch geeignete ergänzende Festsetzungen dafür zu sorgen, dass Art und Maß der baulichen Nutzung der vorhandenen Bebauung und die Charakteristik eines Einfamilienhausgebietes auf die ergänzend zu entwickelnden Grundstücke übertragen werden.

 

3.   Das Satzungsverfahren ist in die Priorität 2 der Prioritätenliste für die Verbindliche Bauleitplanung einzuordnen, in Abhängigkeit von der Bearbeitungskapazität schnellstmöglich in die Priorität 1 zu übernehmen und nach Möglichkeit ohne Kosten für eine externe Beauftragung durchzuführen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.