06.06.2007 - 6.19 Fach- und Leistungskunde zur Verhinderung von N...

Beschluss:
an Gremium überwiesen
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Die Vorlage wird vom Stadtverordneten Schubert namens der Fraktion SPD eingebracht und anschließend – mit den von der Fraktion DIE LINKE. PDS beantragten Änderungen – in den Hauptausschuss zur Erledigung überwiesen.

 

Der Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. PDS wird vom Stadtverordneten Kutzmutz eingebracht und  hat folgenden Wortlaut:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine Überprüfung der Verträge mit Serviceunternehmen zu veranlassen.

Dabei ist dafür Sorge zu tragen, dass die Stadt ihre Möglichkeiten durch eine Präzisierung im Punkt Fach- und Leistungskunde ausschöpft.

Zu diesem Zweck sollen Aufträge der Stadt nur noch an Unternehmen vergeben werden, die:

 

1. IHK-zertifiziertes Personal einsetzen;

Bereits eingestelltes Nicht-IHK-zertifiziertes Personal ist von  den Firmen mit einer entsprechenden Zertifizierung auszustatten.

2. Qualitäts- vor Quantitätsstandards setzen,

3. Tariflöhne zahlen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich für die Schaffung eines Tariftreuegesetzes für das Land Brandenburg aus.

 

Nach dem letzten Satz wird angefügt:

Aus dem Prüfergebnis sind verbindliche Schlussfolgerungen für die städtischen Unternehmen in die „Leitlinien guter Unternehmensführung“ (Public Corporate Governance Kodex – DS 06/SVV/0650) aufzunehmen.

 

 

Abstimmung:

Die Überweisung der DS 07/SVV/0467 – mit den von der Fraktion DIE LINKE. PDS beantragten Änderungen – in den Hauptausschuss zur Erledigung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

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Beschlussvorschlag:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert zu prüfen, ob eine Anpassung der Verträge mit Serviceunternehmen nötig ist, um durch eine Präzisierung im Punkt der Fach- und Leistungskunde zu erreichen, dass die Stadt ihre Möglichkeiten ausschöpft, um durch den Einsatz von qualifizierten Mitarbeitern Niedriglöhne am Existenzminimum zu verhindern. Dabei sollen insbesondere die Verträge mit Reinigungsfirmen sowie Wach- und Schließgesellschaften überprüft werden.

 

Dabei sollen auch die Verträge der städtischen Gesellschaften geprüft werden.

 

Ein Ergebnis der Prüfung ist der  StVV im September vorzulegen.