27.08.2002 - 3.1.3 Festlegung der struktur-planerischen Ausrichtun...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1.3
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Bauordnung
- Gremium:
- Ausschuss für Stadtplanung und Bauen
- Datum:
- Di., 27.08.2002
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Oberbürgermeister
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Der
Ausschussvorsitzende informiert, dass folgende Personen Rederecht beantragt
haben:
- für den
VGS
- Herr Dr. Plagemann
- für den
Verein Berliner Vorstadt e.V.
– Herr Dr. Daniels
- für die
Grundstückseigentümer
- Herr RA Lammek
Herr
Goetzmann bringt die Vorlage ein. Er geht kurz auf die Historie des
B-Planverfahrens ein; informiert über durchgeführte intensive Diskussionen
zwischen der Verwaltung, den Eigentümern und Investoren. Es ist durch die Verwaltung
versucht worden, die unterschiedlichen denkbaren Varianten darzustellen
(Verweis auf die Anlagen) und geht an Hand von Folien näher darauf ein.
Zugleich informiert er über eine durchgeführte Beratung in der vergangen Woche,
mit Vertretern des Vereins Berliner Vorstadt und der Eigentümer/Investoren,
deren Ergebnis die grundsätzliche Verständigung auf eine mögliche neue Variante
(Variante neu) ist und erläutert diese kurz.
Herr
Dr.Plagemann (Vertreter des VGS) informiert u.a.
- Darstellung
der Position des VGS
- die
noch bestehenden Kleingärten Berliner Str. 105 sollen erhalten werden
- Rechtssicherheit
muss es auch für die Kleingärten geben
- Beteiligung
an der Diskussion in den letzten Wochen – für Variante 3
- könnte
sich auch auf die vorgestellte 4 Variante einstimmen
- politischen
Beschluss muss es geben
- die
baulichen Aktivitäten müssen in Übereinstimmung mit den Kleingärtnern erfolgen
Herr
Dr.Daniels (Verein Berliner Vorstadt) macht u.a. deutlich:
- diverse
Gespräche mit Grundstückseigentümern und Investoren sind geführt worden
- aufgelockerte
Bebauung ist erwüscht
- ist
bisher davon ausgegangen, dass Kleingärtner (KG) eine Entschädigung bekommen
(hat jetzt nach Gespräch mit Kleingärtnern den Eindruck gewonnen, dass die KG
nicht räumen wollen)
- spricht
sich für eine Bebauung aus; Interesse der KG müssen dabei berücksichtigt werden
- Bezug
auf vorgestellte Variante 4 – KG müssten etwas zurückstecken; bietet trotzdem
Möglichkeiten für Investoren und Eigentümer
Herr RA
Lammek (Vertreter der Grundstückseigentümer) verweist u.a. darauf
- 2
unterschiedliche Nutzungen sind schwer auf der Fläche zu integrieren
- mit
allen Beteiligten gab es Diskussionsrunden
- Sicherung
der Absiedlung und Neuansiedlung an der Kirschallee
- Variante
4 ist sehr kurzfristig aufgetaucht
- möchten
bei der Variante 1 bleiben, mit gesicherter und geordneter Umsiedlung (Wenn
geord. Umsiedlung nicht möglich, dann könnte man auch für das B-Plan-Verfahren
auf die Variante 4 (mit Änderungen) zurück greifen.)
Es
erfolgt eine umfangreiche Diskussion durch die Ausschussmitglieder.
Herr
Jäckel führt aus, dass die von der Verwaltung vorgestellte
„Konsensvariante“nicht den Konsens der Beteiligten genießt. Mögliche
Alternativen sind noch einer qualifizierten Beratung zuzuführen. Diese Beratung
sollte fair und gleichberechtigt erfolgen und allen Beteiligten in absehbarer
Zeit Rechtssicherheit für die Zukunft ermöglichen. Herr Jäckel und Herr Lehmann
beantragen in unterschiedlichen Änderungsanträgen die Einsetzung einer
Arbeitsgruppe. Herr Dr. Menning bezweifelt die Erfolgsaussichten einer
Arbeitsgruppe und fordert eine Entscheidung zur Weiterarbeit in Richtung der
neu vorgestellten Variante. Er stellt einen Änderungsantrag in diesem Sinn.
Herr
Goetzmann stellt dar, dass die Bildung einer Arbeitsgruppe ohne eine vorherige
richtungsweisende Entscheidung nicht sinnvoll sei.
Er
erläutert dazu noch einmal, dass in der vergangenen Woche noch einmal der
Versuch unternommen worden ist , zu einer Lösung zu kommen, um eine
übergreifenden Konsens zu erreichen. An der Beratung am 20.8. haben
teilgenommen: 3 Vertreter des VGS, etwa 4 Vertreter von der
Grundstückseigentümer- und Investorenseite, 3 Vertreter des Vereins Berliner
Vorstadt und 2 Vertreter der Verwaltung. Ergebnis dieses Gespräches war die
dargestellte Planversion (Anlage neu – ausgereicht als Tischvorlage). Die
kurzfristige Information und Ausreichung resultiert daraus, dass die Verwaltung
Wert darauf gelegt habe, dass ein positives Signal von allen Beteiligten vor
der Vorstellung heute im Ausschuss vorliegt. Auch zur neuen Variante sind
natürlich innerhalb der Beteiligten noch Gespräche zur Konsensfindung
notwendig.
Das
Setzen von politischen Eckpunkten für eine Lösung, in welche Richtung im
B-Plan-Verfahren weiter zu arbeiten ist, muss erfolgen. Dazu wird eine klare
Aussage benötigt.
Eine
Grundstückseigentümerin meldet sich kurz zu Wort, und informiert, dass sie das
Grundstück der ehem. Gärtnerei besitzt (auf diese Fläche sollte ggf. die
Verlagerung der Kleingärten erfolgen). Mit ihr wurden keine Gespräche geführt.
Abschließend
werden folgende Anträge zur Abstimmung gestellt:
Abstimmung
des weitergehenden Antrages von Herr Dr. Menning:
Das
Planverfahren Nr. 35-1 ist auf der Grundlage der in der Sitzung des
SBW-Ausschusses am 27.08.2002 vorgestellten Variante – neu (siehe Anlage 5)
fortzuführen. Ein städtebaulicher Vertrag zur Finanzierung der notwendigen
Planungsleistungen ist abzuschließen. Zu erreichen sind über die
Satzungsregelung hinausgehende Verpflichtungen zur Einhaltung qualitativer
architektonischer und städtebaulicher Parameter.
Abstimmungsergebnis:
3/5/0 - damit abgelehnt
Herr
Jäkel und Herr Lehmann verständigen sich auf folgenden gemeinsamen
Änderungs-Antrag:
Der
Antragstext ist durch folgenden Text zu ersetzen:
- Die
in der Anlage 2 dargestellte struktur-planerische Entwicklung der Fläche
zwischen Ludwig-Richter-Str. und Tizianstraße ist nicht weiter zu verfolgen,
weil sie dem Anliegen des grünen Blockinnenbereiches und der Sicherung der
langjährig bestehenden Kleingartensparte im Block zuwiderläuft und die soziale
Ausgewogenheit gefährdet.
- Die
in der Anlage vom 27.8.02 dargestellte planerische Entwicklung der Fläche zwischen
Ludwig-Richter-Straße und Tizianstraße soll durch eine Arbeitsgruppe bestehend
aus:
3
Personen Investor
3
Pers. Verein Berliner Vorstadt
3
Pers. Verwaltung
3
Pers. VGS
abschließend
bis zum 15.10.2002 einer Klärung zugeführt werden.
Begründung:
Es wurde
deutlich, dass die von der Verwaltung vorgestellte „Konsensvariante“nicht den
Konsens der Beteiligten genießt. Mögliche Alternativen sind noch einer
qualifizierten Beratung zuzuführen. Diese Beratung sollte fair und
gleichberechtigt erfolgen und allen Beteiligten in absehbarer Zeit
Rechtssicherheit für die Zukunft ermöglichen.
Abstimmung:
5/3/0
(Zustimmung)
Beschlussempfehlung (geänderter
Antrag):
Der
Antragstext ist durch folgenden Text zu ersetzen:
1. ie
in der Anlage 2 dargestellte struktur-planerische Entwicklung der Fläche
zwischen Ludwig-Richter-Str. und Tizianstraße ist nicht weiter zu verfolgen,
weil sie dem Anliegen des grünen blockinnenbereiches und der sicherung der
langjährig bestehenden Kleingartensparte im Block zuwiderläuft und die soziale
Ausgewogenheit gefährdet.
2. Die
in der Anlage vom 27.8.02 dargestellte planerische Entwicklung der Fläche
zwischen Ludwig-Richter-Straße und Tizianstraße soll durch eine Arbeitsgruppe
bestehend aus:
3
Personen Investor
3
Pers. Verein Berliner Vorstadt
3
Pers. Verwaltung
3
Pers. VGS
abschließend
bis zum 15.10.2002 einer Klärung zugeführt werden.