27.11.2012 - 3.6 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SA...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Herr Claussen (Stadterneuerung) bringt die Vorlage SAN B 07 zusammen mit der Vorlage SAN B 08 ein und veweist in Bezug auf die Vorlage SAN B 08

auf die bereits zur letzten Sitzung ausgereichten Austauschblätter, welche folgende Änderungen enthält:

Zusätzlicher Absatz in der Begründung über der Planzeichnung

" Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 133 „Großbeerenstraß (DS 11/SVV/0909) wird im weiteren Verfahren so angepasst, dass er sich nicht mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes SAN B 08 überschneidet."

Sowie Ergänzung im  Absatz Planungsziele B-Plan auf S. 2 der Begründung

" Die Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 133 "Großbeerenstraße" (Einzelhandelssteuerung) sind in den Bebauungsplan SAN – B 08 zu übernehmen."

 

 

Auf verschiedene Rückfragen der Ausschussmitglieder gehen Herr Claussen und Herr Goetzmann ein.

 

Die Vorlage 12/SVV/0700 wird zur Abstimmung gestellt:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Bebauungsplan SAN B 07 „Babelsberg Nord“ ist in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB als einfacher Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan SAN B 07 umfasst das Sanierungsgebiet Babelsberg Nord.

 

und

 

r das Sanierungsbiet Babelsberg Nord ist eine Gestaltungssatzung gemäß § 81 Abs. 1 der BbgBO aufzustellen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

9

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage