27.11.2012 - 3.6 Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan SA...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.6
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung
- Datum:
- Di., 27.11.2012
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Herr Claussen (Stadterneuerung) bringt die Vorlage SAN B 07 zusammen mit der Vorlage SAN B 08 ein und veweist in Bezug auf die Vorlage SAN B 08
auf die bereits zur letzten Sitzung ausgereichten Austauschblätter, welche folgende Änderungen enthält:
Zusätzlicher Absatz in der Begründung über der Planzeichnung
" Der Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 133 Großbeerenstraße (DS 11/SVV/0909) wird im weiteren Verfahren so angepasst, dass er sich nicht mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplanes SAN B 08 überschneidet."
Sowie Ergänzung im Absatz Planungsziele B-Plan auf S. 2 der Begründung
" Die Planungsziele des Bebauungsplans Nr. 133 "Großbeerenstraße" (Einzelhandelssteuerung) sind in den Bebauungsplan SAN B 08 zu übernehmen."
Auf verschiedene Rückfragen der Ausschussmitglieder gehen Herr Claussen und Herr Goetzmann ein.
Die Vorlage 12/SVV/0700 wird zur Abstimmung gestellt:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Bebauungsplan SAN B 07 Babelsberg Nord ist in einem vereinfachten Verfahren gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 1 BauGB als einfacher Bebauungsplan aufzustellen.
Der Bebauungsplan SAN B 07 umfasst das Sanierungsgebiet Babelsberg Nord.
und
Für das Sanierungsbiet Babelsberg Nord ist eine Gestaltungssatzung gemäß § 81 Abs. 1 der BbgBO aufzustellen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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709,2 kB
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2
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133,9 kB
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