02.04.2014 - 6.23 Bebauungsplan Nr. 141 "Entwicklungsbereich Kram...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat der Vorlage mit folgender Ergänzung im Punkt 2 des Beschlusstextes zugestimmt.

 

2.  Der Bebauungsplan Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“  ist für den Bereich der Satzung über den Entwicklungsbereich „Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlage 3 und 4). Dabei ist eine straßenbahntaugliche Erschließungstrasse für den ÖPNV im Plangebiet auszuweisen.

 

Der Ortsbeirat Fahrland hat der Vorlage zugestimmt. Ein Votum des Ortsbeirates Neu Fahrland  liegt noch nicht vor; der Ältestenrat empfiehlt, die Vorlage dennoch abzustimmen.

 

Mit der vom Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen empfohlenen Ergänzung wird die Vorlage zur Abstimmung gestellt.

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Die Stadtverordnetenversammlung  beschließt:

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 107 „Kaserne Krampnitz“ wird aufgehoben (gemäß Anlage 2).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“  ist für den Bereich der Satzung über den Entwicklungsbereich „Krampnitz“ nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlage 3 und 4). Dabei ist eine straßenbahntaugliche Erschließungstrasse für den ÖPNV im Plangebiet auszuweisen.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141 „Entwicklungsbereich Krampnitz“  soll schrittweise in Abhängigkeit der geplanten Umsetzungsschritte im Entwicklungsbereich „Krampnitz“ in mehrere eigenständige Teil-Bebauungspläne aufgegliedert werden (gemäß Anlage 5).

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 141-1 „Entwicklungsbereich Krampnitz Klinkerhöfe Süd“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB vorgezogen aufzustellen (gemäß Anlage 6 und 7).

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen