26.05.2015 - 5.2 BE Sanierung Neuendorfer Straße/Zum Kirchsteigf...

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Herr Klipp informiert, dass hier die Möglichkeit zur Information genutzt werden soll, um auf eine Beschlussvorlage vorzubereiten, die in der Stadtverordnetenversammlung am 3.6.15 eingebracht werden soll. Nur bei einem Sofortbeschluss der STVV in der kommenden Wochennten die Arbeiten in 2015 abgeschlossen werden.

 

 

Frau Reinicke (Bereich Verkehrsanlagen) informiert, dass es sich hier um eine Baumaßnahme mit Anliegerbeteiligung nach Straßenbaubeitragssatzung handelt. Der überwiegende Teil der Anlieger hat sich innerhalb der Anhörung gegen das Bauvorhaben ausgesprochen, so dass die Voraussetzung für die Realisierung ein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung ist. Anhand von Fotos zeigt Frau Reinicke, dass die vorhandene Fahrbahn nahezu vollständig zerstört ist. Die im Mittel 25 cm dicke Betonkonstruktion weist tiefe Risse, Kantenabbrüche und Aufbrüche auf. Andere Gefahrenabwehr- und Instandsetzungsvarianten schließen sich bei diesem flächigen Schadensbild aus. Wenn die Sanierung nicht durchgeführt wird, werden aus Gründen der Verkehrssicherheit Teilabschnitte gesperrt. Ein weiterer Aufschub kann nicht gewährt werden. Die Ausbaukosten (inkl. Planung) für den 2. Bauabschnitt betragen nach der Kostenberechnung im Zuge der Ausführungsplanung 825 T€. Auf Nachfragen ergänzt Frau Reinicke, dass nach der Sanierung das Radverkehrskonzept umgesetzt wird. Die Anzahl der Fahrstreifen bleiben erhalten, nur die Breite der Fahrstreifen wird sich etwas verringern. Die Leistungsfähigkeit bleibt nach wie vor erhalten. (die Pläne werden dem Protokoll als Anlage beigefügt).

 

 

Auf den Einwand, dass durch Auftragen von Schutzstreifen für Radfahrer der Verkehr beeinträchtigt würde, entgegnet Herr Klipp, dass diese Argumentation nicht nachvollziehbar sei. Auch gegenwärtig würden Radfahrer zurzeit noch ungesichert - die Straße nutzen und der andere Verkehr müsse darauf Rücksicht nehmen.

 

 

Frau Woiwode (Bereich Verkehrsplanung) ergänzt, dass die KAG-Beiträge auf der Grundlage eines Berechnungsschlüssels ermittelt werden, wobei Grundstücksgröße und tiefe und auch die Nutzung der Fläche etc. herangezogen werden.

 

 

Herr Jäkel erkundigt sich, ob die Anwohnervertretung im Kirchsteigfeld über das Bauvorhaben informiert worden ist bzw. empfiehlt die Kontaktaufnahme mit dem Stadtteilrat noch vor der STVV in der kommenden Woche.

 

 

Frau Reinicke bestätigt, dass über das Sanierungsvorhaben bereits informiert worden ist und im Kirchsteigfeld auf Zustimmung gestoßen sei.

 

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Anlagen