06.12.2017 - 6.11 Initiative für Fußwege

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept und einen Prioritätenplan über 7Jahre zur Sanierung der Fußwege in der Gesamtstadt zu entwickeln. Dabei sollen Zustand und Bedarf (Bevölkerungsdichte) Berücksichtigung finden.

In Straßen, in denen die Fahrbahn nicht für Radverkehr geeignet ist, sollen auf den Fußwegen eine gemeinsame Nutzung ermöglicht werden.

Die Nutzung als Verkehrsweg soll Priorität vor Sondernutzungen von Verkehrsflächen haben.

Die Sanierung im Bestand soll Priorität vor Neugestaltung und Neubau haben.

Die Straßenbäume sind zu erhalten. Sollten Anforderungen der Verkehrssicherheit dagegen sprechen, ist gleichwertig nachzupflanzen.

 

Ziele sollen sein:

-Verbesserung der Bedingungen für die Fußgänger, einschließlich der

Barrierefreiheit;

-an besonderen Bereichen Einbeziehung der Fahrradnutzung;

-Sicherung von baulichen Qualitäten in Bezug zur Umgebung;

-Klärung der Nutzungsintensität jenseits der Funktion als Verkehrsweg.

 

Über Ddas Ergebnis zum Fußwegekonzept ist der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2. Halbjahr 2018 zu berichtenvorzulegen.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen zuzustimmen.

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept und einen Prioritätenplan über 7Jahre zur Sanierung der Fußwege in der Gesamtstadt zu entwickeln. Dabei sollen Zustand und Bedarf (Bevölkerungsdichte) Berücksichtigung finden.

 

In Straßen, in denen die Fahrbahn nicht für Radverkehr geeignet ist, sollen auf den Fußwegen eine gemeinsame Nutzung ermöglicht geprüft werden.

 

Die Nutzung als Verkehrsweg soll Priorität vor Sondernutzungen von Verkehrsflächen haben.

Die Sanierung im Bestand soll Priorität vor Neugestaltung und Neubau haben.

Die Straßenbäume sind zu erhalten. Sollten Anforderungen der Verkehrssicherheit dagegen sprechen, ist gleichwertig nachzupflanzen.

 

Ziele sollen sein:

-Verbesserung der Bedingungen für die Fußgänger, einschließlich der

Barrierefreiheit;

-an besonderen Bereichen Einbeziehung der Fahrradnutzung;

-Sicherung von baulichen Qualitäten in Bezug zur Umgebung;

-Klärung der Nutzungsintensität jenseits der Funktion als Verkehrsweg.

 

Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im Januar 2018 2. Quartal 2018 vorzulegen.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr (ff) empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, ein Konzept und einen Prioritätenplan über 7Jahre zur Sanierung der Fußwege in der Gesamtstadt zu entwickeln. Dabei sollen Zustand und Bedarf (Bevölkerungsdichte) Berücksichtigung finden.

 

In Straßen, in denen die Fahrbahn nicht für Radverkehr geeignet ist, soll auf den Fußwegen eine gemeinsame Nutzung geprüft werden.

 

Die Nutzung als Verkehrsweg soll Priorität vor Sondernutzungen von Verkehrsflächen haben.

Die Straßenbäume sind zu erhalten. Sollten Anforderungen der Verkehrssicherheit dagegen sprechen, ist gleichwertig nachzupflanzen.

 

Ziele sollen sein:

-Verbesserung der Bedingungen für die Fußgänger, einschließlich der Barrierefreiheit;

-an besonderen Bereichen Einbeziehung der Fahrradnutzung;

-Sicherung von baulichen Qualitäten in Bezug zur Umgebung;

-Klärung der Nutzungsintensität jenseits der Funktion als Verkehrsweg.

 

Das Ergebnis ist der Stadtverordnetenversammlung im 2. Quartal 2018 vorzulegen.

 

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Abstimmungsergebnis:

mit Stimmenmehrheit angenommen.

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Anlagen