17.01.2017 - 4.4 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Kirsch erklärt sich als befangen und wird an der Diskussion und Abstimmung zu diesem Tagesordnungspunkt nicht mitwirken.

 

 

Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage ein und macht aufmerksam, dass aus aktuellem Anlass der Bedarf besteht, eine Ergänzung dieser Vorlage vorzunehmen. Frau Holtkamp verweist auf das Schreiben des Oberbürgermeisters vom 11.01.2017, einschließlich der Neufassung der Anlage 2, Kurzübersicht zur Festlegung der Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung, Prioritätenfestlegung 2017/18.

 

Frau Holtkamp geht im Einzelnen auf die Ergänzungen ein und begründet diese:

 

Priorität 1 I

1. Aufnahme des in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplans „Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee (Professor Dr. Helmert-Straße)“, dafür Zurückstufung des Bebauungsplans Nr. 101 „Paul-Neumann-Straße“ in Priorität 2 I.

 

2. Aufnahme des in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplans Nr. 2 „Horstweg-Süd“, 5. Änderung, Gelände Landesverwaltung mit Schulstandort, dafür Zurückstufung des Bebauungsplans Nr. 139 „Slatan-Dudow-Straße“ in Priorität 2 I.

 

3. Aufnahme des in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplans Nr. 155 „Schulstandort Sandscholle“, dafür Streichung des Bebauungsplans Nr. 152 „Schulstandort Rudolf-Breitscheid-Straße/Uhlandstraße“.

 

Priorität 2 I

Aufnahme des in Vorbereitung befindlichen Bebauungsplans Nr. 37 A „Potsdam- Center“, 2. Änderung, Teilbereich SO 6 (Wagenhalle)“.

 

 

Frau Holtkamp informiert, dass vorgeschlagen wird, folgende Bebauungsplanverfahren neu in die Priorität 1 l aufzunehmen:

-                                                                                                                                                  119 Medienstadt (in Vorbereitung)

-                                                                                                                                                  140 Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße

 

Eine Höherstufung in die Prioritätenstufe 1 l wird für die folgenden Planverfahren empfohlen:

-                                                                                                                                                  147 Anbindung Golm/Golmer Chaussee sowie

-                                                                                                                                                  Gewerbe und Logistikareal Friedrichspark (in Vorbereitung).

 

 

Auf die Rückfrage von Herrn Kuppert zum Standort Glasmeisterstraße geht Herr Goetzmann erläuternd ein. Er betont, dass es sinnvoll sei ggf. durch die Bauleitplanung Voraussetzungen zu schaffen, ohne eine direkte Umsetzung folgen zu lassen. r die Bewältigung der Aufgaben stehen 8,7 Planstellen zur Verfügung. 4 bis 5 Planverfahren pro Stelle können bearbeitet werden. Herr Goetzmann erinnert, dass auch auf Initiative aus diesem Ausschuss heraus ein Stellenzuwachs erfolgt ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2017 bis 2018 gemäß der in Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Mit geänderter Anlage 2 sh. Schreiben OBM vom 11.01.2017.

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Abstimmungsergebnis:

Zustimmung:

5

Ablehnung:

0

Stimmenthaltung:

0

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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