17.10.2017 - 4.1 Aktuelle Situation Schulentwicklungsplan (Sachs...

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Herr Richter erläutert seine Präsentation (siehe Anlage). Er merkt an, dass es zurzeit schwierig sei, Baufirmen zu beauftragen, da die Auftragsbücher der Firmen gefüllt seien. Dadurch könne sich der Start der Grundschule „Rote Kaserne Ost“ verzögern.

 

Zum Humboldt-Gymnasium weist er darauf hin, dass zurzeit Abstimmungen mit der Schule, zur zukünftigen Nutzung des ehemaligen Gaststättengebäudes, geführt werden. Den Innenausbau des Gebäudes möchte die Schule als ein Schulprojekt in Eigenregie durchführen.

Zur Gesamtschule am Schilfhof weist er auf das Vorhaben hin, die Containeranlage der Haeckelstraße umzusetzen. Dies erfolgt im Laufe des Monats November.

 

Im Anschluss berichtet Herr Richter, auf Wunsch der Ausschussmitglieder, über die Meldungen zu Unwetterschäden, welche durch den Sturm „Xavier“ entstanden sind.

Insgesamt seien durch den Sturm über 100 Havariemeldungen eingegangen. Am Sportplatz Drewitzer Straße wurde das Dach eines Kartenverkaufs-häuschens beschädigt. Auch sind mehrere Bäume abgebrochen und müssen begutachtet werden. Eine Einschränkung des Spielbetriebes liegt nicht vor. Auf dem Sportplatz Sandscholle wurden einige heruntergefallene Äste bereits durch das Platzpersonal entfernt. Am Sportplatz in Bornim ist ein Baum vom Nachbargrundstück  auf den Platz gefallen. Dieser wurde bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten. Die entstandenen Schäden am Zaun müssten noch beseitigt werden. Es besteht keine Einschränkung des Spielbetriebes. Am Sportplatz Golm sei ein Ballfangnetz beschädigt, dies führt aber auch hier nicht zu Einschränkungen des Spielbetriebes. Am Sportplatz am Stern seinen starke Äste abgebrochen, welche bereits vom Platzpersonal beseitigt wurden.

Am Sportplatz in der Rudolf-Breitscheid-Straße ist zurzeit kein Spielbetrieb auf dem Rasenplatz möglich. Durch umgestürzte Bäume vom Nachargrundstück seien Schäden am Zaun/ Ballfangzaun entstanden. Auch ein Fußballtor muss erneuert werden. Der Zurückschnitt der Bäume bis zur Grundstücksgrenze ist beauftragt und erfolgt bis Ende dieser Woche. Eine Besichtigungstour mit den Versicherern wird durchgeführt, dann könne ein Zeitplan zur Beseitigung der Schäden erstellt werden.

Herr Sima fragt nach der rechtlichen Situation bei der Finanzierung der Aufräumarbeiten, wenn der Baum auf einem privaten Nachbarschaftsgrundstück stand. Herr Richter sagt eine Information im Nachgang zu.

 

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Anlagen