05.12.2018 - 5.11 Gestaltungssatzung "Babelsberg Nord" Öffentlich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt, dem Antrag mit folgenden Änderungen (die dementsprechend geänderte Fassung der Anlage 2 wurde an jede Fraktion 1 x ausgereicht) zuzustimmen:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Entwurf der Gestaltungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam, "Babelsberg Nord" gemäß § 87 Abs. 8 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) ist gemäß Anlage öffentlich auszulegen.

 

Einschließlich folgender Änderungen:

 

Im Satzungstext § 5 (6) folgende Einfügung:

 

Fenster aus der Entstehungszeit (vgl. § 2) des Gebäudes sind zu erhalten, bei Erneuerung sind die Fenster in Anlehnung an historische Vorbilder in Holz auszuführen. Andere Materialien sind, soweit sie aus der Entstehungszeit (vgl. § 2) des Gebäudes vorhanden bzw. nachweisbar sind, zulässig. Kunststoff und Aluminium sind als Materialen für die Fenster im gesamten Geltungsbereich ausgeschlossen.

 

Im Satzungstext § 1 Ergänzung/Änderung der Straßenliste wie folgt:

Alt Nowawes 22 - 130 gerade, 39 - 107 ungerade

Tuchmacherstraße (jetzt mit allen Hausnummern)

Wollestraße (jetzt mit allen Hausnummern)

 

Sinngemäß ist die Erläuterung (zu § 1) zu ergänzen.

 

Im Satzungstext § 2 (1) Ergänzung der Aufzählung durch:

 

- die Gebäude der Nachkriegszeit bis 1990 (z.B. Wollestraße 64 - 74)

- Nachwendebauten (z.B. Weberpark, Theodor-Hoppe-Weg)

 

Abstimmung:

Die vom Ausschussr Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfohlenen Änderungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Die so geänderte Vorlage wird zur Abstimmung gestellt:

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:
 

Der Entwurf der Gestaltungssatzung der Landeshauptstadt Potsdam, "Babelsberg Nord" gemäß § 87 Abs. 8 Satz 3 der Brandenburgischen Bauordnung (BbgBO) ist gemäß Anlage öffentlich auszulegen.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen