11.12.2018 - 5.4 Konkretisierung der Ziele für den Entwicklungsb...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.4
- Zusätze:
- Oberbürgermeister, FB Stadtplanung und Stadterneuerung B/Sp., GSI, KOUL, JHA, SBV (ff) + Äa Fraktion CDU/ANW vom 06.11.18 (Wiedervorlage)
- Datum:
- Di., 11.12.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung
- Beschluss:
- vertagt
Herr Dr. Spitz ergreift im Namen der Stadtteil Initiative Bornstedt e.V. das Rederecht und gibt die Sicht der Initiative auf ihren Stadtteil Bornstedter Feld wieder. Wichtig sei vor allem den Bürgertreff zentral einzuordnen.
Herr Theobald (ProPotsdam GmbH) geht anhand einer Präsentation (Protokollanlage) bewertend auf den Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW ein.
Herr Eichert bringt folgenden konkretisierten Änderungsantrag für die Fraktion CDU/ANW ein:
„Der Änderungsantrag zu „18/SVV/0735 Konkretisierung der Ziele für den Entwicklungsbereich Bornstedter Feld“ wird wie folgt konkretisiert:
- Auf dem nördlichen Teil der Fläche zwischen der Georg-Hermann-Allee und der Leonardo-Da Vinci-Schule werden als jeweils getrennte Einrichtungen eine Kindertagesstätte mit 120 Plätzen und eine Jugendfreizeitstätte mit 105 Plätzen werden Gebäude für sozialen Wohnungsbau errichtet. (Baufeld MI im B-Plan Nr. 80.2 „Rote Kaserne West, nördlich Esplanade“)
- Im Quartier nördliche Gartenstadt wird zusätzlich zu der im Bau befindlichen Einrichtung eine Kindertagesstätte mit 90 Plätzen errichtet (Baufeld WA 24 im B-Plan Nr. 66B „Nördliche Gartenstadt“, 1. Änderung „Nordbereich“).
Im B-Plan 80.3 westl. der Georg-Herrmann-Allee ist die Bebauung wie folgt vorzusehen
B-Plan 80.3 westl. Georg-Herrmann-Allee bestehend aus:
- WA 1.1 Kita gesetzt wie im Vorschlag der Verwaltung
- WA 1.2
- WA 4.2, 4.1
- WA 6.2, 6.1
- WA 8.2, 8.1
- Kita/Jugendfreizeit statt auf 80.2 MI auf eines der Baufelder westl. der Georg-Herrmann-Allee entweder auf WA1.2 oder WA4.2/WA4.1 oder WA6.2/WA6.1 oder WA8.2/WA8.1
- Kita auf eines der Baufelder westl. der Georg-Herrmann-Allee entweder auf WA1.2 oder WA4.2/WA4.1 oder WA6.2/WA6.1 oder WA8.2/WA8.1
- Flächensicherung für Kiezbad auf eines der Baufelder westl. der Georg-Herrmann-Allee entweder auf WA1.2 oder WA4.2/WA4.1 oder WA6.2/WA6.1 oder WA8.2/WA8.1
- studentisches Wohnen auf WA1.2, WA4.2, WA6.2, WA8.2 an der
Parkgrenze
- als Ergänzung noch folgender Hinweis: Wohnungsbau entlang der Georg-Herrmann-Allee auf den FlächenWA4.1, WA6.1 und WA8.1 ist denkbar.“
Zu Rückfragen von Herrn Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) zur inhaltlichen Interpretation des Antrages, klärt Herr Eichert auf. Ziel des Antrages sei es, die soziale Infrastruktur von der östlichen Seite auf die westliche Seite zu verlegen (zum Park hin). Die von Herrn Theobald angesprochenen Mindereinnahmen durch diese Verlagerung sind nicht nachvollziehbar, da es sich nur um einen Flächentausch handelt. Mit dem Antragstext erfolgt keine Vorgabe von Flächenfeldern, sondern nur ein Vorschlag, wo die Unterbringung erfolgen könne. Dafür wurden alle Felder aufgezählt.
Herr Heuer hält ebenfalls eine Verlagerung der Infrastruktur an die Straße nicht für sinnvoll und verweist auf den klaren politischen Auftrag.
Für die Fraktion SPD beantragt Herr Heuer,
- Es ist zu prüfen, ob die Vorhaltefläche für das Kiezbad im Umfeld der Biosphäre eingeordnet werden kann.
- Es ist zu prüfen, ob der Bürgertreff/die Kita in die David-Gilly-Straße verlegt werden kann.
Hinsichtlich der Frage zu der von Herrn Theobald angesprochenen Defizitsituation gibt Herr Goetzmann Aufklärung. Das Defizit ergibt sich aus dem im CDU/ANW-Antrag vorgeschlagenen Wechsel im WA 4 und WA 6. Die Vorlage der Verwaltung schlägt hier freifinanzierten Wohnungsbau vor. Der Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW sieht an dieser Stelle die Konzeptvergabe Wohnen/Sonderwohnformen vor. Bei dieser Variante wird im Vergleich zur Veräußerung für freifinanzierten Wohnungsbau von Mindereinnahmen in Höhe von 4,1 Mio. € ausgegangen. Damit würde das kommunalrechtlich zulässige Defizit überschritten. Die weiteren Vorschläge aus dem Änderungsantrag der Fraktion CDU/ANW haben keine Auswirkungen auf das wirtschaftliche Gerüst.
Herr Dr. Bauer verweist auf eine im Geschäftsgang befindliche Kleine Anfrage seiner Fraktion und der Frage nach der Gesamtrechnung der Entwicklungsmaßnahme Bornstedter Feld.
Herr Kirsch bestätigt die Notwendigkeit eines Kiezbades. Jedoch sollte dies nicht für Bornstedt vorgesehen werden, sondern eher für Krampnitz. Der Ansatz den Bedarf an Kitaplätzen zu decken, ist aufgrund der wachsenden Bevölkerung der richtige Weg.
Herr Goetzmann bittet Herrn Eichert, den Änderungsantrag textlich zu überarbeiten, so dass er eindeutig formuliert ist.
Der Ausschussvorsitzende schlägt dem Antragsteller vor, den Antrag gemeinsam mit der Verwaltung zu überarbeiten und den alten und neuen Plan graphisch gegenüber zu stellen.
Herr Heuer ergänzt, dass es immer die Zielstellung gegeben hat, eine kostenneutrale Lösung herbeizuführen.
Herr Eichert übernimmt den aus zwei Prüfaufträgen bestehenden Antrag von Herrn Heuer.
Herr Jäkel schlägt vor, den entsprechend aufzubereitenden Textvorschlag und die graphische Darstellung 1½ Wochen vor der nächsten Befassung am 22.1.2019 den Ausschussmitgliedern zur Verfügung zu stellen.
Herr Goetzmann erinnert, dass die Kombination von Kita- und Jugendfreizeiteinrichtung der Vorschlag der Verwaltung gewesen sei. Jedoch ist dieser von der Fachverwaltung, den Trägern der Jugendhilfe und dem Jugendhilfeausschuss ausdrücklich abgelehnt worden. Die Entscheidung könne nur die Stadtverordnetenversammlung auflösen.
Der Ausschussvorsitzende bittet die veränderte Form des Antrages bis 10.01.2019 an Frau Kropp per Email zu übermitteln, so dass die Weiterleitung an die Fraktionen und die Ausschussmitglieder bis 14.1.2019 gesichert wird.
Die erneute Behandlung der Vorlage 18/SVV/0735 erfolgt in der Sitzung am 22.1.2019.
Anlagen zur Vorlage
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