21.02.2017 - 4.5 Fortschreibung des Radverkehrskonzepts der Land...

Beschluss:
vertagt
Reduzieren

Herr Niehoff (Bereich Verkehrsentwicklung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein. Die Präsentation wird der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Der Ausschussvorsitzende bittet um Einbringung der Änderungsanträge.

 

 

Herr Eichert informiert für die Fraktion der CDU/ANW, dass es zwischenzeitlich nach der Behandlung im Ausschuss für Klima, Ordnung, Umweltschutz und ländliche Entwicklung in der vergangenen Woche zu allen 3 Änderungsanträgen eine neue Fassung gebe und bringt diese ein.

 

 

1.      Der Oberbürgermeister wird beauftragt, den Rad- und Fußweg vom Institut für Agrartechnik Bornim zur Ortslage Bornim und vom Sozialdorf Lerchensteig zur Max-Eyth-Allee in das Radverkehrskonzept mit Priorität 1 aufzunehmen und bis zum Jahresende 2018 zu realisieren.

 

2.      Der Oberbürgermeister wird aufgefordert den Radweg zwischen der L902 und dem Ortseingang Golm, im Radverkehrskonzept unter „Bornimer Chaussee“ in Priorität 1 einzustufen, mit höchster Priorität zu bearbeiten und bis zum Jahresende 2018 zu realisieren. Dieses Teilstück soll den Radweg Grube Bornim mit dem Radweg an den Golmer Instituten verbinden.

 

3.                                                                               Der Oberbürgermeister wird beauftragt, die Ertüchtigung und Verbreiterung der bestehenden Fußnger- und Fahrradbrücke parallel zur Tram über die Nuthe oder gegebenenfalls einen Brückenneubau für Fuß- und Radverkehr in das Radverkehrskonzept aufzunehmen. Die Kosten belaufen sich auf ca. 200.000 Euro.

 

 

Herr Kuppert bringt für die Fraktion DIE aNDERE folgenden Ergänzungsantrag ein:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Ergänzungen zur DS 17/SVV/0020 beschließen:

 

Punkt 2.4 Perspektiven wird wie folgt ergänzt:

 

Darüber hinaus ergeben sich gesundheits- und klimapolitische Effekte mit einem ebenfalls erheblichen volkswirtschaftlichen Gewinn, wenn der Radverkehr konsequent gefördert wird. Beispielberechnungen z.B. aus Dänemark zeigen: Während die Gesellschaft durch jeden geradelten Kilometer pro Person 16 Cent einspart, kostet jeder per PKW zurückgelegte Kilometer die Gesellschaft 15 Cent. Radfahren erzeugt also einen erheblichen Nettogewinn für die Gemeinschaft. Außerdem führt Radfahren auch zu individuellen Kostenvorteilen für jeden Einzelnen: Jeder geradelte Kilometer kostet nur 8 Cent, jeder per PKW zurückgelegte Kilometer hingegen durchschnittlich 50 Cent. Somit stellt sich Radverkehr insgesamt als innerstädtische Mobilitätsform für die Kommune als bei weitem wirtschaftlichste Mobilitätsform dar.

 

Punkt 5.2 wird eingefügt:

 

Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit

 

1. Bei Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn im Mischverkehr oder mit Schutzstreifen ist zwingend eine Angleichung des Geschwindigkeitsniveaus, also eine Reduzierung der zulässigen chstgeschwindigkeit für Kraftfahrzeuge, in Betracht zu ziehen, um hierbei auch die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können.

 

Eine Geschwindigkeitsanpassung ist in folgenden Bereichen zu prüfen und ggf. umzusetzen:

 

- Alleestraße (106)

- Jägerallee (108)

- Friedrich-Ebert-Straße (111, 138, 143, 144)

- Kurfürstenstraße (112)

- Hebbelstraße (115)

- Am Kanal (132)

- Charlottenstraße (135, 136)

- Schopenhauerstraße (142)

- Voltaireweg (151)

- Maulbeerallee (148)

- Nedlitzer Straße (15, 16) - Teilbereiche

- Karl-Liebknecht-Straße (79)

- Horstweg (85 [halbseitig Richtung Babelsberg], 96)

- Friedrich-Engels-Straße (99, 100, 101)

- Drewitzer Straße (56, 57, 58)

- Großbeerenstraße (69, 70)

- Templiner Straße (87)

- Kaiser-Friedrich-Straße (146)

 

2. In Rostock wurde 2016 begonnen, in der Stadt nichtamtliche Verkehrsschilder aufzustellen, die einen Sicherheitsabstand von Kraftfahrer gegenüber Radfahrer einfordern. Es ist zu prüfen, ob in Potsdam auf stark befahrenen Straßen mit Schutzstreifen (z.B. Jägerallee) diese Schilder ebenfalls zur Anwendung kommen können.

 

 

Punkt 10 Maßnahmensteckbriefe zur Weiterentwicklung des Zielnetzes wird um folgende Maßnahmen ergänzt:

 

- Mangerstraße (137)

Maßnahmen: Sehr schmale Fahrbahn für Radverkehr in beide Richtungen. Herausnahme (einzelner) parkenden Autos prüfen.

 

- Breite Straße (103)

zu Kreuzung Zeppelinstraße:

Maßnahmen: Prüfung von LED-Warnlampen in der Fahrbahn (siehe Kopenhagen).

 

- Uferweg nordwestlich am Templiner See (185)

Maßnahmen: Bei Ausbau teilweise Verbreiterung prüfen.

 

- Feuerbachstraße (225)

Maßnahmen: Reduzierung der Parkflächen am Fahrbahnrand prüfen.

 

- L 79

Maßnahmen: An der Abfahrt A115 / Notwendigkeit der Bedarfsschaltung überprüfen.

 

- Marquardter Chaussee (5), Abzweig B273/ Marquardter Straße

Maßnahmen: Querungshilfe prüfen.

 

- Nuthestraße (Brücke der L40 über die Wetzlarer Bahn) in Bereich O2

Seite zu Abschnittsnummer 65 aus Radverkehrskonzept VOR Auslegung (S. 249, siehe unten) wird wieder eingefügt.

 

 

Zielstandards für Radverkehrsanlagen:

 

Begleitend zur Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes wird der Oberbürgermeister beauftragt, konkrete Zielstandards hinsichtlich der Breite und Qualität von Radverkehrsanlagen zu entwickeln, die nftig allen Radverkehrsmaßnahmen zu Grunde gelegt und im Regelfall umgesetzt werden sollen. Die Radverkehrsinfrastruktur soll anforderungsgerecht optimiert und durch ein einheitliches Erscheinungsbild sichtbarer und damit sicherer gemacht werden. Es ist zu prüfen, allen Anlagen, die vornehmlich dem Radverkehr dienen, ein einheitliches farbliches Erscheinungsbild zu geben. Hinsichtlich der Breiten der Radverkehrsanlagen sollen künftig grundsätzlich die Standardwerte der ERA zur Anwendung kommen, bei größerem Radverkehrsaufkommen auch darüber hinaus.

 

Herr Kuppert ergänzt, dass der Punkt Breite Straße ggf. gestrichen wird,

 

 

Herr Jäkel bringt für die Fraktion DIE LINKE folgenden Ergänzungsantrag ein:

Ergänzungsvorschlag:

 

Die Maßnahmen M 2 126 und M 2 127 Zeppelinstraße zwischen Kastanienallee und Geschwister-Scholl-Straße stehen unter dem Vorbehalt der Evaluierung der Ergebnisse des von den Stadtverordneten bestätigten Modellversuches.

 

 

Herr Kirsch bringt für die Fraktion Bürgerbündnis-FDP folgenden Ergänzungsantrag ein:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob bei dem Ausbau von Radwegen fluoreszierender Splitt in die Oberfläche eines Radwegs integriert werden kann.

 

 

Frau Hüneke stellt dar, dass die Prüfung der Prioritäten durch die Verwaltung erfolgt ist. Damit stelle sich die Frage, welche Auswirkungen die Änderungsanträge auf die Prioritätensetzung haben. Das Anliegen der Fraktion DIE aNDERE über ein Tempolimit, in den Bereichen wo der Radweg auf der Fahrbahn liegt nachzudenken, wird von ihr unterstützt. Das Sicherheitsgefühl steige mit der Absenkung der Geschwindigkeiten. Frau Hüneke bittet dies rechtlich zu prüfen.

 

 

Herr Berlin spricht sich am Beispiel der Friedrich-Engels-Straße dafür aus, den Radfahrstreifen extern zu halten.

 

 

Herr Eichert sieht ebenfalls eine Gefährdung durch die Führung des Radweges auf der Straße und erläutert dies an der Straße zum Kirchsteigfeld. Auch auf der Heinrich-Mann-Allee schätzt er die Lage als bedrohend ein. Eine Absenkung von Geschwindigkeiten sei jedoch nicht ausreichend und verweist hier auf den toten Winkel bei einem LKW.

 

 

Herr Jäkel macht aufmerksam, dass nicht die gesamte Stadt zur Tempo-30-Zone gemacht werden sollte. Vielmehr müsse eine ausgewogene Berücksichtigung der Interessen aller Verkehrsteilnehmer erfolgen.

 

Die Anträge der Fraktion CDU/ANW und Bürgerbündnis-FDP werden von Herrn Jäkel unterstützt.

 

 

Frau Reimers bringt zum Ausdruck, dass die Fortschreibung des Radverkehrskonzeptes gut aufgemacht und gut begründet sei. Die genaue Beschreibung der Maßnahmen sei überzeugend. Unklar ist Frau Reimers jedoch, was die Begriffe „liegt keine Auffälligkeit vor“ bzw. „Unfallentwicklung weiter beobachten“ im Einzelnen bedeuten.

 

 

Herr Niehoff bestätigt, dass die Frage der Sicherheit für alle Radverkehrsanlagen erforderlich ist. Subjektivität sei schwierig einzuordnen. Einziges Mittel zur Beurteilung sind die polizeilich gemeldeten Unfälle. Keine Auffälligkeiten bedeutet, dass es keine Unfälle gegeben hat bzw. nicht über einen Grenzwert hinaus. Die wirklichen Unfälle würden im Kreuzungsbereich passieren. Aufgrund der begrenzt zur Verfügung stehenden Flächen ist eine gesonderte Radwegeführung oft nicht möglich. Eine Geschwindigkeitsreduzierung ohne Ermächtigungsgrundlage ist nicht möglich.

 

Herr Niehoff schlägt zum weiteren Verfahren vor, alle Änderungsanträge mitzunehmen und in Vorbereitung der 2. Lesung einen Vorschlag zur Umsetzung zu unterbreiten.

 

 

Herr Goetzmann ergänzt, dass die Verwaltung versuchen wird eine Bewertung auf dem Papier vorzubereiten. Selbstverständlich ist es die Hoheit der Politik im Ergebnis die Entscheidungen zu treffen. Er bitte auch hier zu berücksichtigen, dass für jede neue Maßnahme eine andere Maßnahme zurück gestellt werden muss.

 

 

Herr Kühnemann merkt an, dass der Platzverbrauch nicht unendlich sei. Eine große Mehrheit der PKW-Nutzer fährt allein. Hier ist ein Umdenken erforderlich.

 

 

Herr Berlin regt bzgl. des Antrages der Fraktion Bürgerbündnis-FDP an, diese Prüfung mehr auf den ländlichen Raum bzw. für Kreuzungsbereiche vorzunehmen.

 

 

Herr Kuppert hält die Idee der Fraktion Bürgerbündnis-FDP für gut und verweist hier auf den Van-Gogh-Radweg in Eindhoven, Niederlande.

 

 

Herr Blaser verweist auf die Entwicklung des Zielnetzes und spricht die Radschnellrouten an. Er möchte wissen, ob die Abstimmung mit den Nachbargemeinden erfolgt.

 

 

Herr Niehoff informiert, dass es erste Abstimmungen gegeben habe, weitere Abstimmungen sind noch zu führen.

 

 

Auf den Hinweis von Herrn Schütt hinsichtlich des Schnellradweges Potsdam-Stahnsdorf-Teltow teilt Herr Niehoff mit, dass man an diesem Thema festhalte und in Gesprächen mit der Gemeinde sei, wie zumindest mit der Planung begonnen werden kann. Bzgl. der Durchquerung der Berliner Forsten habe es noch keine finale Abstimmung mit Berlin gegeben.

 

 

Herr Eichert bringt die Notwendigkeit zum Ausdruck, dass die Schneeräumung von Radwegen gesichert werden müsse, dass eine ganzjährige Nutzung möglich ist.

 

 

Herr Goetzmann äert die Erfahrung, dass mit der Stadtentsorgung Potsdam das Thema Winterdienst auch auf Radwegen ernst genommen wird. Es wird keine Räumung der Straßen zu Lasten des Radweges geben.

 

 

Herr Berlin entgegnet, dass es in der Rudolf-Breitscheid-Straße eine Situation gegeben habe, bei der der Schmutz von der Straße auf den Radweg geschoben worden ist. Der Radweg ist nicht beräumt worden.

 

 

Herr Goetzmann bittet solche Fälle per Foto zu dokumentieren, damit man der Sache nachgehen kann.

 

 

Frau Hüneke merkt an, dass die Zahl der Radfahrer, die durchgängig im Winter fahren, steigen würde.

 

 

Die 2. Lesung wird auf die Sitzung am 28.03.2017 vertagt.

 

Reduzieren

 

Reduzieren

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage

Reduzieren

Anlagen

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=108930&selfaction=print