28.03.2017 - 4.2 Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindlic...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Herr Gutschmidt (Ortsvorsteher Ortsbeitrat Grube) nimmt sein Rederecht wahr und nimmt Stellung zu dem von Herrn Kirsch geäerten Vorwurf der Befangenheit seiner Person. Er geht auf dessen Fragen ein und erläutert die spezielle Problematik im Ortsbeirat Grube, der nur zwei Mitglieder habe. Hier sei die Beschlussfähigkeit mit lediglich einem Mitglied nicht gegeben.

 

 

 

Herr Krause führt zunächst aus, in der Stadtverordnetenversammlung die Rücküberweisung der Vorlage beantragt zu haben, weil im Ausschuss Änderungen beschlossen worden seien, die mit dem Ortsbeirat Golm nicht besprochen worden sind. Er bittet dies zukünftig transparenter zu handhaben und in den Ausschüssen beschlossene Änderungen den betroffenen Ortsbeiräten vorzustellen.

Zum Votum führt er aus, sich zusammen mit den Ortsbeiräten Grube und Groß Glienicke auf den Vorschlag von Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) zum Bebauungsplan Nr. 147 geeinigt zu haben. Sie hatte in der Sitzung des SBV-Ausschusses am 21.2.2017 informiert, dass bei Neuaufnahme eines Bebauungsplanverfahrens in die Priorität 1 im Gegenzug ein anderes Bebauungsplanverfahren aus der Priorität 1 zurückgestuft werden müsse. Sie machte aufmerksam, dass sich sowohl im Ortsteil Golm, als auch im Ortsteil Groß Glienicke jeweils 3 Verfahren in der Priorität 1 befänden. Von daher schlug sie als Alternative für eine Zurückstufung u. a. folgendes Bebauungsplanverfahren vor, welches verwaltungsseitig noch nicht aktiv begonnen worden sei:

 

-          OT Golm Bebauungsplan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ (hier ist zuvor noch die Einholung von Gutachten erforderlich).

 

Herr Krause kritisiert, dass der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung bezüglich der Abstimmung zwischen dem Fachbereich Grün- und Verkehrsflächen und dem Landesbetrieb nicht umgesetzt worden sei.

An dem Votum des SBV-Ausschusses vom 21.2.2017 möchte er nichts ändern.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass es bei dem Votum des SBV-Ausschusses vom 21.2.2017 bleibt.

 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung inklusive folgender Änderung in der Anlage 2:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Prioritäten im Bereich Verbindliche Bauleitplanung für die Jahre 2017 bis 2018 gemäß der in der geänderten Anlage 2 dargestellten Kurzübersicht auf Grundlage der im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 07.03.2001 zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung (DS 01/SVV/059/2) getroffenen Festlegungen und dazu nachfolgender Beschlüsse.

 

Die Aufstellung des Bebauungsplanes für die Höfe in der Straße Am Küssel im OT Grube wird in die Priorität 1 Q aufgenommen. Der Bebauungsplan Nr. 147 „Anbindung Golm/Golmer Chaussee“ wird in Priorität 2 I eingestuft und als erster Nachrücker für ein in Priorität 1 beendetes Verfahren benannt.

 

Damit soll dem Beschluss des Ortsbeirats Grube (16/SVV/104) auf Aufstellung eines Bebauungsplans Rechnung getragen werden.

 

Anmerkung:

Die v. g. Beschlussempfehlung wird in der geänderten Anlage 2 dokumentiert, die diesem Protokoll als Anlage beigefügt wird.

 

 

Eine erneute Abstimmung erfolgt nicht.

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen