17.10.2017 - 4.3 Integrationsmonitoring
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4.3
- Zusätze:
- Frakton CDU/ANW -Wiedervorlage -
- Datum:
- Di., 17.10.2017
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Vorlage:
-
17/SVV/0384 Integrationsmonitoring
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Grasnick (Büro für Chancengleichheit und Vielfalt) verweist auf die Aussage im Integrationskonzept, dass die Fortschreibung des Integrationsmonitorings der Erweiterung der Indikatoren für die Zielgruppe der Geflüchteten sowie entsprechender fachlicher und personeller Ressourcen bedarf. Verantwortlich dafür ist die Beauftragte für Migration und Integration in Zusammenarbeit mit dem Bereich der Statistik und Wahlen.
Sie schlägt vor, in einer geschäftsbereichsübergreifenden Projektgruppe neue Integrationsmonitoring-Indikatoren für die Zielgruppe der Geflüchteten zu entwickeln. Diese Aufgabe kann bis zum Jahresende 2018 erfüllt werden. Im Mai 2018 kann im GSI-Ausschuss ein Bericht zum aktuellen Stand gegeben werden.
Herr Finken spricht sich für die Abstimmung über den Antrag mit angepasster Zeitschiene aus.
Frau Eisenblätter stellt den so geänderten Antrag zur Abstimmung.
Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Inklusion empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt das Integrationsmonitoring der Landeshauptstadt Potsdam der aktuellen Rechtslage und dem aktuellen Integrationskonzept anzupassen und den Leitgedanken „Fördern und Fordern“ konsequent umzusetzen. Dabei ist insbesondere der Aspekt „Fordern“ aufzunehmen und so zu integrieren, dass substantielle Aussagen zum Erfolg der Integrationsmaßnahmen der LHP sowie zum Integrationswillen und den eigenen Integrationsbemühungen der zu integrierenden Personen möglich sind, damit notwendige Korrekturen erkannt und vorgenommen werden können. Dem Hauptausschuss ist bis Oktober 2017 Dezember 2018 die angepasste Struktur sowie die Erweiterung der Indikatoren für die Zielgruppe der Geflüchteten sowie entsprechender fachlicher und personeller Ressourcen des Integrationsmonitorings vorzustellen. Ein Zwischenbericht erfolgt im Mai 2018. Der Integrationsmonitoring-Bericht ist jährlich zu erstellen.