26.04.2018 - 8.1 Aufbau eines Inspektionsteams zur Kontrolle der...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8.1
- Zusätze:
- Fraktion CDU/ANW - neue Fassung -
- Gremium:
- Jugendhilfeausschuss
- Datum:
- Do., 26.04.2018
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 16:30
- Anlass:
- ordentliche Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Antrag
- Federführend:
- Fraktion CDU/ANW
- Beschluss:
- abgelehnt
Herr Kaiser bringt die neue Fassung des Antrages ein und erklärt das Ansinnen. Er verweist hierbei auf die wachsende Stadt und Veränderungen der Aufgaben durch veränderte Situationen wie z.B. Inklusion sowie Integration von Geflüchteten.
Es soll eine Instanz gefunden werden, die gemeinsam mit den Trägern prüft, ob alle Aufgaben in dem erforderlichen Umfang erfüllen werden können. Es soll eine Art Dauerevaluierung für Potsdam geben. Dazu soll die Verwaltung intern prüfen, was evaluiert werden kann, wie dies erfolgen soll und welche personellen Ressourcen dafür benötigt werden.
Herr Ströber erklärt, dass bei den Hilfen zur Erziehung durch den Auftraggeber eine Prüfung erfolgt, da es sich um ein dialogisches Verfahren handelt. Es erfolgt eine gemeinsame Gestaltung der Prozesse. Dies sollte nicht durch ein Audit von außen kaputt gemacht werden.
Frau Frehse-Sevran merkt an, dass die Fachaufsicht für Kita und Hilfen zur Erziehung beim MBJS liegt.
Herr Schmolke betont, dass es von Seiten der Stadt bereits einen Blick auf die fachliche Arbeit gibt und nicht nur auf die Ausreichung der Mittel. Es gibt eine laufende Überprüfung, ob die Arbeit gut erfüllt wird.
Frau Kahl betont, dass bei der qualitativen Überprüfung zumindest den Eltern aufgezeigt werden sollte, an wen man sich wenden kann, wenn einem Mängel auffallen. Sie würde sich wünschen, dass für die Eltern hier entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden.
Herr Otto regt an zu analysieren, was bereits getan wird und auch wo noch Bedarf besteht. Dies sollte mit den Beteiligten erfolgen und nicht von außen.
Herr Harder betont, dass sich kein Träger vor einer Kontrolle schützen möchte. Im gemeinschaftlichen Arbeiten ist es sicher hilfreich, wenn Probleme aufgedeckt und besprochen werden. Er weist darauf hin, dass für zusätzliche Überprüfungen auch Personal zur Verfügung stehen muss.
Frau Dr. Müller macht darauf aufmerksam, dass die Prüfmechanismen in Potsdam relativ ausgeprägt sind. Im Zuge einer Prüfung erfolgt aber noch keine Veränderung.
Herr Liebe hat in der Zusammenarbeit mit der Verwaltung wahrgenommen, dass die Kolleginnen und Kollegen aufgrund der verschiedensten Anforderungen deutlich an ihrem Limit sind. Er wirbt dafür, mehr Stellen innerhalb der Verwaltung einzurichten.
Herr Wollenberg bittet den Trägern Zeit zu geben, ihre Arbeit zu machen. Es gibt bereits Prüfungen, Berichte und Evaluationen.
Herr Kaiser betont, dass die Verwaltung gemeinsam mit den Trägern feststellen soll, was getan werden muss. Es soll geprüft werden, wo die Verwaltung die Träger unterstützen kann. Verwaltung und Träger sollen im Sinne der Bürger zusammenarbeiten.
Herr Schmolke würde sehr begrüßen, wenn sich der Antragsteller für die Erhöhung der Stellenanteile beim Qualitätsmanagement einsetzen würde.
Herr Kolesnyk betont, dass alle Fraktionen bemüht sind, dass rechtzeitig ausreichend Personalstellen zur Verfügung stehen.
Herr Tölke erklärt, dass die Landeshauptstadt Potsdam alle Leistungen an Dritte in einem sehr aufwendigen Verfahren vergibt. Er weist darauf hin, dass es im Fachbereich Kinder, Jugend und Familie drei Qualitätsmanager gibt. Alle Leistungsvereinbarungen, die geschlossen wurden, werden evaluiert. Des Weiteren wird sämtlichen Hinweisen auf Probleme nachgegangen. Potsdam ist hier bereits sehr gut aufgestellt.
Herr Harder weist darauf hin, dass die Forderungen des Antrages bereits in den Leistungsvereinbarungen enthalten sind.
Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, stellt Herr Kolesnyk die vorliegende neue Fassung des Antrages zur Abstimmung.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die neue Fassung wie folgt zu beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Verantwortung der LHP für die sozialen Einrichtungen der Stadt und zur Sicherstellung eines hohen Qualitätsstandards sowie zur Prüfung der zweckentsprechenden Verwendung der ausgereichten öffentlichen Mittel zu prüfen, wie regelmäßig die Gesetzmäßigkeit der Aufgabenerfüllung („Rechtsaufsicht“) und die Durchführung der Aufgabe in konzeptioneller und organisatorischer Hinsicht („Fachaufsicht“) überprüft werden kann. Dem Hauptausschuss ist im Oktober 2018 zu berichten. |
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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80,1 kB
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(wie Dokument)
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140,6 kB
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