12.03.2019 - 4.10 Mehr Sozialwohnungen nach Baulandrichtlinie

Beschluss:
geändert beschlossen
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Siehe Ausführungen zum TOP 4.9.

 

Herr Heuer ändert für den Antragsteller den Antrag wie folgt:

 

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) wird geändert. DerDie unter Ziff. 3.5 „Mietpreis- und Belegungsgebundener Wohnungsbau“ festgesetzte MindestanteilZielquote von zu schaffenden 20 Prozent Mietpreis- und Belegungsbindung der möglichen Wohnfläche in Bebauungsgebieten, die einen zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen, wird auf 30 Prozent angehoben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 berichtet werdenDie Änderung ist in die vorgesehene Überarbeitung der Richtlinie einzuarbeiten.“

 

 

Der Vorsitzende stellt den geänderten Antrag zur Abstimmung.

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Verkehr empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung wie folgt zu beschließen:

 

 

Die Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam (Potsdamer Baulandmodell) wird geändert. DerDie unter Ziff. 3.5 „Mietpreis- und Belegungsgebundener Wohnungsbau“ festgesetzte MindestanteilZielquote von zu schaffenden 20 Prozent Mietpreis- und Belegungsbindung der möglichen Wohnfläche in Bebauungsgebieten, die einen zusätzlichen Wohnungsbau ermöglichen, wird auf 30 Prozent angehoben.

 

Der Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 berichtet werdenDie Änderung ist in die vorgesehene Überarbeitung der Richtlinie einzuarbeiten.

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Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen.

Online-Version dieser Seite: http://egov.potsdam.de/public/to020?TOLFDNR=123080&selfaction=print