29.01.2020 - 7.9 Vorkaufsrecht in Potsdamer Erhaltungs- und Sani...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Gesundheit, Soziales, Wohnen und Inklusion empfiehlt, dem Antrag zuzustimmen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, dem Antrag mit folgender Terminänderung zuzustimmen:

 

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im Januar 2019 rz 2020 über den Sachstand der Umsetzung des Beschlusses informiert werden.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Terminänderung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird der so geänderte Antrag zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Möglichkeiten auszuschöpfen, um die bestehende Bevölkerungsstruktur in den Geltungsbereichen von (sozialen) Erhaltungssatzungen vor Verdrängung zu schützen.

 

  1. Genehmigungen zum Verkauf von Wohnimmobilien zu überhöhten Preisen sollen nicht erteilt und kommunale Vorkaufsrechte konsequent ausgeübt werden.

 

  1. Der Rechtsweg ist im Interesse der Bestandsmieter*innen auszuschöpfen.

 

  1. Soweit durch die Erhebung von aktuellen Sozialdaten der betroffenen Bevölkerung im Stadtteil die Erfolgschancen in einer gerichtlichen Auseinandersetzung verbessert werden können, sind diese Sozialdaten umgehend zu erheben.

 

Die Stadtverordnetenversammlung soll im rz 2020 über den Sachstand der Umsetzung des Beschlusses informiert werden.

 

 

 

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Anlagen