07.05.2020 - 3.4 Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungspl...

Beschluss:
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Frau Lange bringt die neue Fassung des Antrags vom 9.3.2020 ein und begründet sie.

 

 

Herr Schmäh (Fachbereich Bauaufsicht, Denkmalpflege, Umwelt und Natur) gibt zunächst einen Überblick über das anhängige ordnungsbehördliche Verfahren.

r die Ermöglichung der Nutzungen Kinderbauernhof und Integrationskindergarten liegt ein Vorschlag der Verwaltung in Form eines Bebauungsplans vor, den Herr Goetzmann (Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung) erläutert. (die entsprechende Präsentation wird dem Protokoll als Anlage beigefügt)

 

Herr Goetzmann führt aus, dass die Aufgabe darin besteht, eine Nutzung ohne die Inanspruchnahme des Landschaftsschutzgebietes (LSG) zu ermöglichen. Dies stellt den hauptsächlichen Konflikt in der Angelegenheit dar und ist der Hauptklärungspunkt. Ein Satzungsverfahren ist nur abschließbar, wenn dieser Konflikt gelöst wird und das ist eine behördliche Entscheidung und keine Entscheidung, die von der Stadtverordnetenversammlung getroffen werden kann.

 

 

Herr Heuer weist darauf hin, dass der Antrag in der vorliegenden Form nicht funktioniert. Statt Anlagen für soziale Zwecke müsste ordnungsgemäß forst- und landwirtschaftliche Nutzung formuliert werden, nur dies sei bewilligbar.

Zudem stellt er klar, Schwarzbauten im Nachhinein zu legitimieren komme nicht in Frage.

 

 

Herr Goetzmann appelliert nochmals, bei der Antragsstellung sehr genau auf Formulierungen und Definitionen zu achten. Um eine Anlage für soziale Zwecke handelt es sich derzeit lediglich bei dem Kinderbauernhof. Bei dem Rest um Gewerbebetriebe, die anderen Bewilligungsvoraussetzungen unterliegen.

r eine Befreiung im Hinblick auf das LSG ist das Projekt zu groß, das wird es nicht geben.

 

 

Herr Rubelt informiert über laufende Verhandlungen mit dem Betreiber der Kindertagesstätte Spatzennest, mit dem man in engem Dialog steht. Der Erhalt des Kinderbauernhofes ist auch erklärtes Ziel der Verwaltung und mit dem vorgestellten Bebauungsplan zu ermöglichen. Daher bittet Herr Rubelt, das Verfahren zurückzustellen, bis die Verhandlungen mit der Kita abgeschlossen sind. Auch der anhängige Rechtsstreit müsse hierbei im Hinterkopf behalten werden.

 

 

Auf die Erkundigung von Herrn Berlin nach dem Abstimmungsstand mit dem Landesumweltamt in Sachen LSG geht Herr Schmäh ein.

 

 

Frau Lange folgt dem Vorschlag von Herrn Rubelt, den Antrag zurückzustellen, zunächst bis zur kommenden Sitzung des hiesigen Ausschusses.

 

Dagegen erhebt sich kein Widerstand.

 

 

Herr Finken bittet um eine Skizzierung der laufenden Verfahren innerhalb der Verwaltung inklusive Benennung aller Beteiligten.

 

 

Herr Olbrich plädiert dafür, die Nutzungen so zu belassen, wie sie vor Ort sind und sämtliche Verfahren dazu einzustellen.

 

 

Herr Rubelt geht auf die Bitte von Herrn Finken ein und benennt zum einen den offenen Rechtsstreit, zum anderen das Bebauungsplanverfahren. Zudem gibt es den engen Dialog mit dem o.g. Betreiber, bei dem es möglicherweise noch in diesem Jahr zu einem Ergebnis kommt.

Bezüglich der Äerung von Herrn Olbrich weist Herr Rubelt darauf hin, dass es sich bei dem Inhaber und dem Betreiber um zwei verschiedene Personen handelt, dies sei strickt zu trennen.

 

 

Der Antrag wird zurückgestellt und in der Sitzung des Ausschusses für Klima, Umwelt und Mobilität am 18.6.2020 erneut aufgerufen.

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen