04.11.2020 - 7.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 "Neue Ha...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Frau Maren Schulze, Anwohnerin der Teltower Vorstadt, das Rederecht.

 

Sie spricht sich gegen die Beschlussvorlage aus und betont, dass die Anwohner und Anwohnerinnen der Teltower Vorstadt alle ihnen zu Verfügung stehenden Mittel nutzen werden, um dem Investor die Umsetzung des Projekts so schwer wie möglich zu machen.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage einschließlich der Änderungen in der Anlage 6 (Durchführungsvertrag) zuzustimmen.

 

Ergänzungsantrag:

Der Stadtverordnete Menzel, BVB/Freie Wähler, hat mit einem Ergänzungsantrag vom 03.11.2020 beantragt, folgende Ergänzung in dem § 16 – Niederschlagsversickerung mit aufzunehmen:

 

Die Versickerungsanlage ist mindestens für das 50-jährige Bemessungsniederschlagsereignis zu bemessen. Ein Überflutungsnachweis ist mindestens für das 200-jährige Niederschlagsereignis zu führen. Der Anteil von versiegelten Flächen ist grundsätzlich durch versickerungsfähige Verkehrsflächen mit geringen Abflussfaktoren < 0,5 und durch intensive Dachbegrünungen zur Vermeidung anfallenden zur Versickerung planmäßig vorzusehenden Niederschlagsmengen versiegelter Flächen zu minimieren.

 

Antrag zur Geschäftsordnung:

Der Stadtverordnete Linke, Fraktion DIE aNDERE, beantragt die Überweisung in den Ausschuss für Klima, Umwelt und Mobilität einschließlich des Ergänzungsantrages des Stadtverordneten Menzel, BVB/Freie Wähler.

 

Abstimmung:

Dieser Geschäftsordnungsantrag wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

Der Ergänzungsantrag vom 16.10.2020 seitens der Fraktion der Freien Demokraten wird zurückgezogen.

 

Abstimmung:

Der Ergänzungsantrag des Stadtverordneten Menzel, BVB/Freie Wähler wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Anschließend wird die Vorlage einschließlich der Änderungen in dem Durchführungsvertrag (Anlage 6) zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die bisher vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).
  2. Den Entwürfen des Vorhaben- und Erschließungsplanes sowie des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt, die dazugehörige Begründung gebilligt (gemäß Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).
  3. Dem Durchführungsvertrag wird zugestimmt (gemäß Anlage 6).
  4. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ ist nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen