07.12.2021 - 4.3 Bebauungsplan Nr. 167 "Schulstandort Ketziner S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) informiert anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) über die aktuelle Bestandssituation und den Planungsanlass. Auf Rückfragen einzelner Ausschussmitglieder zum Geltungsbereich und zur Abgrenzung des Landschaftsschutzgebietes geht Frau Holtkamp ein. Auch den Fragen nach der Beeinträchtigung des Landschaftsschutzgebietes wird im Bebauungsplanverfahren nachgegangen.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

Der Bebauungsplan Nr. 167 “Schulstandort Ketziner Straße“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen

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