01.12.2021 - 6.2 Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage mit einer umfangreichen Ergänzung zuzustimmen, die den Stadtverordneten mit den Stellungnahmen der Ausschüsse vorliegt.

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlene Ergänzung wird

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

Anschließend wird die so ergänzte Vorlage zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

Satzung über die Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal / Stadtmauer“ gemäß § 162 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB (gemäß Anlage 1).

 

Fortführung der Wiederherstellung des Stadtkanals im 3. Bauabschnitt nach Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“

 

Die Aufhebung der Sanierungssatzung „Am Kanal/Stadtmauer“ bedeutet nicht die Aufgabe des langfristigen städtebaulichen Ziels der Wiederherstellung des Stadtkanals.

 

r den Abschnitt aus der Sanierungssatzung wird der Oberbürgermeister daher beauftragt:

  • der Stadtverordnetenversammlung Finanzierungsoptionen für die Wiederherstellung des Stadtkanals zwischen Kellertor und Berliner Straße vorzulegen;
  • die nötigen planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen und die erforderlichen SVV-Entscheidungen vorzubereiten, die für eine Umsetzung der Baumaßnahmen im 3. Bauabschnitt des Stadtkanals zwischen Kellertor und Berliner Straße nötig sind, so dass eine Realisierung dieser Baumaßnahmen eventuell ganz oder teilweise auch durch bürgerschaftliches Engagement möglich wird.

Dazu gehört u.a. folgende Planunterlagen fertigzustellen:

  • die 2017 ausgelaufene wasserrechtlichen Genehmigung für den BA 3 beim LUA erneut zu beantragen;
  • zu prüfen, welche kozufinanzierenden städtebaulichen Mittel beantragt werden könnten;
  • zu prüfen, ob die Entsiegelung der Kanalflächen im Rahmen von Ersatzmaßnahmen umgesetzt und finanziert werden könnte, und dies ggf. in die Wege zu leiten;
  • Vorbereitung einer Baugenehmigung für die Kellertorbrücke durch die Stadtverwaltung FB Brücken. Dabei ist eine Fußnger- und Radfahrerbrücke als in Holz ausgeführte Portalbrücke mit der Möglichkeit der Hebung für eine Passage von Booten, wie sie heute noch in West- und Ostfriesland üblich sind, als Vorzugsvariante vorzusehen.

 

Dadurch sollen folgende Realisierungsschritte möglich werden:

 

  • Bau der Kellertorbrücke

 

  • Errichtung der Treppen und Kanalwände an der Kellertorbrücke, Einlauf versetzen, fluten

 

  • Freilegen des Kanals bis zur (potentiellen) Berliner Brücke

 

  • Erneuerung der Kanalwände wo erforderlich, Einlauf versetzen, fluten

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist ein erster Zwischenbericht Ende 2022 zu geben.

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen