07.12.2021 - 4.7 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 36 "Neue Ha...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) bringt die Vorlage anhand einer Präsentation ein, welche der Niederschrift als Anlage beigefügt wird.

 

 

Herr Pfrogner bedauert, dass seinem Wunsch auf eine 1. Lesung nicht gefolgt worden ist und macht aufmerksam, dass zum Thema „soziale Erhaltungssatzung“ bisher nichts passiert ist, trotz der Zusammenarbeit mit dem Fachbereich von Herrn Jekel (Wohnen, Arbeit und Integration). Vor Ende des chsten Jahres ist kein Ergebnis zu erwarten und die sozialen Auswirkungen sind nicht absehbar.

 

 

Herr Gericke, Frau Reimers und Herr Dr. Niekisch unterstützen die Vorlage und werden ihre Zustimmung geben. Frau Dr. Günther kündigt an, sich zu enthalten, da ihrer Ansicht nach die Abwägung der sozialen Belange (Milieuschutzsatzung) nicht ausreichend berücksichtigt worden ist.

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

 

  1. Im Rahmen der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB wird über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Nachbargemeinden zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände entschieden (gemäß Anlagen 2A und 2B).
  2. Dem geänderten Durchführungsvertrag zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gelände“ wird zugestimmt (Anlage 6).
  3. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 36 „Neue Halle / östliches RAW-Gende“ wird gemäß § 10 i.V.m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen, der dazugehörige Vorhaben- und Erschließungsplan bestätigt und die dazugehörige Begründung gebilligt (siehe Anlagen 3A bis 3L sowie 4 und 5).

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen