21.12.2021 - 4.7 Bebauungsplan Nr. 156 "Gewerbeflächen Friedrich...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Holtkamp (Bereich Verbindliche Bauleitplanung) geht anhand einer Präsentation (wird der Niederschrift als Anlage beigefügt) auf die zwischenzeitlich vorliegenden Voten aus den Ortsbeiräten ein und unterbreitet folgenden Umgang mit den Voten:

 

Der OBR Marquardt hat die Vorlage ungeändert bestätigt.

Der OBR Uetz-Paaren hat noch nicht votiert.

 

Der OBR Satzkorn hat 4 Änderungsvorschläge:

 

-          in Pos. 2. des Beschlussvorschlages

 

2. Die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte Marquardt (Sitzung vom 14.03.2017), Satzkorn (Sitzung

vom 16.03.2017 und Sitzung vom 26.4.2018)

 

Hier empfiehlt die Verwaltung die Ergänzung nicht zu übernehmen, da die Beschlussvorlage, die am 26.04.2018 behandelt wurde, verwaltungsseitig zurückgezogen worden ist.

 

-          In Anlage 2 (Aufstellungsbeschluss)

 

Planungsziele

 

Seite 3, Ende des 2- Absatzes:

 

Gegenüber den unmittelbar an das Plangebiet südlich und nördlich (Bahnhofssiedlung) angrenzenden Wohngebäuden sollen nur solche gewerblichen Nutzungen zugelassen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

 

Die Verwaltung empfiehlt eine Veränderung der Formulierung: Gegenüber den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäuden (Bahnhofssiedlung) sollen nur solche gewerblichen Nutzungen zugelassen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

(nördlich des Plangebietes grenzt keine Wohnbebauung an)

 

-          In Anlage 2 (Aufstellungsbeschluss)

 

Seite 4, 3. Absatz:

 

Weiteres Planungsziel ist sind die Erhaltung bzw. Ausgestaltung einer Grünverbindung entlang des Satzkorner Weges im süstlichen Geltungsbereich, einer Grünverbindung entlang der Bahnhofstr., die Grünfläche gegenüber der Bahnhofsiedlung sowie die  Baumreihe entlang des ehmaligen Paarener Grenzweges.

 

Verwaltungsseitig wird folgende Veränderung der Formulierung empfohlen:

Weiteres Planungsziel…stlichen Geltungsbereich. Zu prüfen sind außerdem eine Grünverbindung entlang der Bahnhofsstraße, eine Grünfläche gegenüber der Bahnhofssiedlung sowie eine Baumreihe entlang des ehemaligen Paarener Grenzwegs.

 

-          In Anlage 4 (Teilung des räumlichen Geltungsbereichs)

 

Seite 4: Planungsziele

 

Weitere Einzelhandelsbetriebe sollen nicht zulässig sein, lediglich auf einer Teilfläche östlich angrenzend an den bestehenden Baumarkt (GE 1 - Flurstück 9/6, Flur 3, Gemarkung Marquardt) soll in dem hier festzusetzenden Gewerbegebiet zur Abdeckung der Nahversorgungsansprüche der angrenzenden Ortsteile ein Lebensmittelmarkt unterhalb der Großflächigkeitsschwelle des § 11 Abs. 3 BauNVO zulässig sein.

 

Hier empfiehlt die Verwaltung den Streichungsvorschlag nicht zu übernehmen, da er im Widerspruch zum STEK Einzelhandel steht.

 

 

Herr kel erinnert an seine Bitte aus der vergangenen Sitzung, das Planungsziel Logistik zu ändern.

 

 

Nach Verständigung zur Verfahrensweise stellt der Ausschussvorsitzende die Punkte des Ortsbeirates einzeln zur Abstimmung:

 

    Ergänzung im 2. Beschlusspunkt

 

2. Die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte Marquardt (Sitzung vom 14.03.2017), Satzkorn (Sitzung

vom 16.03.2017 und Sitzung vom 26.4.2018) und Uetz-Paaren (Sitzung vom 28.03.2017) sind bei der Erstellung des Planentwurfs detailliert zu prüfen. Spätestens mit der Beschlussvorlage zum

Auslegungsbeschluss ist der Stadtverordnetenversammlung wie auch den Ortsbeiräten

darzustellen, ob und wie diese berücksichtigt werden können. Etwaige rechtliche oder

tatsächliche Hindernisse und Entscheidungsbedarfe sind im Einzelnen zu begründen.

 

Abstimmungsergebnis: 0/8/1 -  damit abgelehnt

 

    Planungsziele

 

Seite 3, Ende des 2- Absatzes:

 

Gegenüber den unmittelbar an das Plangebiet südlich und nördlich (Bahnhofssiedlung) angrenzenden Wohngebäuden sollen nur solche gewerblichen Nutzungen zugelassen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

 

Abstimmungsergebnis: 2/6/1 damit abgelehnt

 

    Formulierungsvorschlag der Verwaltung

Gegenüber den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäuden (Bahnhofssiedlung) sollen nur solche gewerblichen Nutzungen zugelassen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

(nördlich des Plangebietes grenzt keine Wohnbebauung an)

 

Abstimmungsergebnis: 9/0/0

 

 

    Planungsziele

 

Seite 4, 3. Absatz:

 

Weiteres Planungsziel ist sind die Erhaltung bzw. Ausgestaltung einer Grünverbindung entlang des Satzkorner Weges im südöstlichen Geltungsbereich, einer Grünverbindung entlang der Bahnhofstr., die Grünfläche gegenüber der Bahnhofsiedlung sowie die Baumreihe entlang des ehmaligen Paarener Grenzweges.

 

Abstimmungsergebnis: 7/2/0

 

 

    Seite 4: Planungsziele

 

Weitere Einzelhandelsbetriebe sollen nicht zulässig sein, lediglich auf einer Teilfläche östlich angrenzend an den bestehenden Baumarkt (GE 1 - Flurstück 9/6, Flur 3, Gemarkung Marquardt) soll in dem hier festzusetzenden Gewerbegebiet zur Abdeckung der Nahversorgungsansprüche der angrenzenden Ortsteile ein Lebensmittelmarkt unterhalb der Großflächigkeitsschwelle des § 11 Abs. 3 BauNVO zulässig sein.

 

Abstimmungsergebnis: 0/8/1 damit abgelehnt

 

 

Der Ausschussvorsitzende stellt die geänderte Vorlage zur Abstimmung:

 

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, wie folgt zu beschließen:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 156 “Gewerbeflächen Friedrichspark“ ist nach § 2 Abs. 1 BauGB aufzustellen (gemäß Anlagen 2 und 3).
  2. Die vorliegenden Voten der Ortsbeiräte Marquardt (Sitzung vom 14.03.2017), Satzkorn (Sitzung vom 16.03.2017) und Uetz-Paaren (Sitzung vom 28.03.2017) sind bei der Erstellung des Planentwurfs detailliert zu prüfen. Spätestens mit der Beschlussvorlage zum Auslegungsbeschluss ist der Stadtverordnetenversammlung wie auch den Ortsbeiräten darzustellen, ob und wie diese berücksichtigt werden können. Etwaige rechtliche oder tatsächliche Hindernisse und Entscheidungsbedarfe sind im Einzelnen zu begründen.
  3. Der räumliche Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 156 "Gewerbeflächen Friedrichspark“ ist in zwei Teilbereiche aufzuteilen (siehe Anlagen 4 und 5).
  4. Die sich aus der Teilung ergebenden Bauleitplanverfahren Nr. 156-1 „Gewerbeflächen Friedrichspark (Süd)“ sind mit der Priorität 1I und das Bauleitplanverfahren Nr. 156-2 „Gewerbeflächen Friedrichspark (Mitte-Nord) mit der Priorität 2l entsprechend dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung zur Vereinbarung von Prioritäten für die Verbindliche Bauleitplanung vom 07.03.2001 (DS 01/SVV/059) und nachfolgender Aktualisierung weiterzuführen (siehe Anlage 6).

 

 

 

einschließlich folgenden Änderungen:

 

    Planungsziele (Anlage 2)

 

Seite 3, Ende des 2- Absatzes:

 

Gegenüber den unmittelbar an das Plangebiet angrenzenden Wohngebäuden (Bahnhofssiedlung) sollen nur solche gewerblichen Nutzungen zugelassen werden, die das Wohnen nicht wesentlich stören.

(nördlich des Plangebietes grenzt keine Wohnbebauung an)

 

 

    Planungsziele (Anlage 2)

 

Seite 4, 3. Absatz:

 

Weiteres Planungsziel ist sind die Erhaltung bzw. Ausgestaltung einer Grünverbindung entlang des Satzkorner Weges im südöstlichen Geltungsbereich, einer Grünverbindung entlang der Bahnhofstr., die Grünfläche gegenüber der Bahnhofsiedlung sowie die  Baumreihe entlang des ehmaligen Paarener Grenzweges.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen