26.01.2022 - 5.6 Bebauungsplan Nr. 119 "Medienstadt", Beschluss ...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu diesem Tagesordnungspunkt erhält Herr Max Funck als Vertreter der Bürgerinitiative Medienstadt das Rederecht. Er betont, dassr die geplante Bebauung ein städtebauliches Konzept notwendig sei, indem unter anderem das Umfeld, die Bedürfnisse der anliegenden Bewohner/innen sowie die Auswirkungen auf das Klima berücksichtigt werden.

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfiehlt, der Vorlage einschließlich des Ergänzungsantrags der Fraktion DIE LINKE, des Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen (ohne Punkt 14) und des Ergänzungsantrags der Fraktion SPD zuzustimmen.

 

Abstimmung:

Der Punkt 14 des Ergänzungsantrags der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen wird

 

mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

 

 

Abstimmung:

Die vom Ausschuss r Stadtentwicklung, Bauen, Wirtschaft und Entwicklung des ländlichen Raumes empfohlenen o.g. Änderungen und Ergänzungen werden

 

mit Stimmenmehrheit angenommen.

 

 

Anschließend wird die so geänderte Vorlage einschließlich einer redaktionellen Korrektur in der Anlage statt Anwohnerinitiative „August-Bebel-Str./Merkurstr. heißt es rgerinitiative Medienstadt -  zur Abstimmung gestellt:

 

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Die Stadtverordnetenversammlung beschließt:

 

r die Feststellung der städtebaulichen Prämissen zur baulichen Entwicklung im Teilbereich SO im Gebiet des B-Plan-Entwurfes Nr. 119 „Medienstadt“ soll im Abgleich mit dem vorliegenden Konzept (gemäß Anlage) ein Werkstattverfahren durchgeführt werden.

 

Das Ziel besteht darin, Konsens zu einer stadtverträglichen Bebauung zu erarbeiten und diesen in den B-Plan-Entwurf sowie einen Durchführungsvertrag einfließen zu lassen.

 

Im geplanten Workshop-Verfahren zum Bauvorhaben August-Bebel-Str. / Rudolf-Breitscheid-Str. sollen die Interessen der Medienwirtschaft am Medienstandort Babelsberg Berücksichtigung finden und Vertreter direkt am Work­shop-Verfahren teilnehmen können.

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Dokument nicht im Bestand.
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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen